Polizei: Überregionale Kontrollen in der Autoposer- und Tuningszene

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Am Freitag, 30.07.2021, fand eine gemeinsame Schwerpunktaktion der Polizeipräsidien Oberbayern Nord, Oberbayern Süd, Schwaben Süd/West und Schwaben Nord statt.

Im Fokus stand dabei die jeweils regionale Tuning- und Poserszene. Die an der Aktion beteiligten Polizeipräsidien stellten in den vergangenen Wochen wiederholt fest, dass lokale Treffpunkte der Szene wieder vermehrt aufgesucht und dabei reger Zulauf – auch von außerhalb – registriert wurde. Die Polizei stellte bei entsprechenden Kontrollen neben Verhaltensverstößen (überwiegend Poser) auch Manipulationen und unzulässige Umbauten an Fahrzeugen (überwiegend Tuner) fest. Die gemeinsame Schwerpunktaktion bot sich insofern auch an, da sich die Treffen teilweise regional verlagerten oder in Grenzbereichen der tangierten Polizeipräsidien stattfanden.

16 Verstöße beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West

-> Erneut vier Fahrzeuge sichergestellt

Auch die Kontrollgruppe Poser und Tuningszene des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West führte am Wochenende 30.07.2021 bis 31.07.2021 zahlreiche Kontrollen von Tuningfahrzeugen durch.

Hierbei wurden trotz der eher schlechten Witterung insgesamt 16 Verstöße festgestellt. Diese gingen von sogenanntem Poserverhalten, wie z. B. „Auspuff knallen lassen“ bis hin zu technischen Manipulationen.

Insgesamt wurden an dem Wochenende vier Fahrzeuge sichergestellt, die einem Sachverständigen zur Begutachtung vorgestellt werden. An weiteren acht Fahrzeugen wurde ebenfalls ein Erlöschen der Betriebserlaubnis festgestellt, deren Weiterfahrt wurde unterbunden. Überwiegend waren manipulierte Auspuffanlagen oder nicht in den Fahrzeugdokumenten eingetragene Tieferlegungen Grund für die Beanstandung.

Der Spitzenreiter im Hinblick auf die Lautstärke war ein BMW aus Kempten, der bei einer Schallpegelmessung anstatt der eingetragenen 82 dB auf einen Wert von 101 dB kam.

Ein 20-Jähriger aus Memmingen war bereits nach vorheriger Beanstandung, die zum Erloschen der Betriebserlaubnis geführt hatte, mit seinem mangelhaften Fahrzeug erneut durch die Stadt gefahren. Ihn erwartet nun ein doppelt so hohes Bußgeld wie bei der ersten Anzeige.