Lechbruck am See | Warnung vor betrügerischen Inkassoschreiben

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Am Donnerstag, 29.07.2021, erhielt ein 80-jähriger Lechbrucker ein Schreiben eines angeblichen Inkasso-Unternehmens. Er wurde aufgefordert, unverzüglich einen Gelbetrag in Höhe von 340 Euro auf ein griechisches Konto zu überweisen. Die Mahnung sei offen, da er einen Lotto-Vertrag abgeschlossen habe. Zudem wurde ihm gedroht, dass bei einem Zahlungsverzug weitere Kosten anfallen und sein Bankkonto gesperrt werde.

Der rüstige Rentner erkannte den Betrugsversuch und meldete den Vorfall der Polizei Füssen. Der Rentner hatte noch kein Geld überwiesen. Erste Ermittlungen ergaben, dass die Täter bundesweit agieren. Bei der Staatsanwaltschaft Baden-Baden wird derzeit ein Sammelverfahren geführt, da die Täter in jüngster Vergangenheit durch eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle aufgefallen sind.

 

Die Polizei rät

Überweisen Sie kein Geld ohne gründliche Prüfung des Empfängers. Um an das Geld von Opfern zu gelangen, denken sich Betrüger immer wieder neue Methoden aus. Die Inkasso-Masche ist schon seit längerer Zeit bekannt. Mit frei erfundenen Mahnungen wird auf das potenzielle Opfer Druck ausgeübt, bis die angeblich offene Rechnung bezahlt wird. Die Schreiben sind meist mit dem richtigen Namen und Anschrift des Empfängers personalisiert. Diese Daten werden aus dem öffentlichen Quellen übernommen. Mit den Forderungen sollen Dienstleistungen, die angeblich in Auftrag gegeben worden waren beglichen werden. Die geforderten Summen bewegen sich meist zwischen 200 und 400 Euro. Es sind teilweise auch Zustellhinweise angebracht, wie „Keine Nachbarschaftszustellung“ oder „persönliche Übergabe“. Die Schreiben sehen meist echt aus und sollen einen amtlichen Eindruck erwecken. Überprüfen Sie bei Erhalt eines solchen Schreibens unbedingt, ob die Forderungen berechtigt sind. Ist das Inkassobüro telefonisch erreichbar und stimmt die Anschrift? Über eine Recherche im Internet können betrügerische Schreiben meist schnell erkannt werden, da in vielen Fällen bereits online vor den gefälschten Schreiben gewarnt wird. Insbesondere wenn das Geld auf ausländischen Konten überwiesen werden soll, ist erhöhte Vorsicht geboten. Das erkennt man gut am Länderkürzel der IBAN. Eine deutsche Kontoverbindung beginnt mit DE, eine griechische beispielsweise mit GR oder eine italienische mit IT. Sollte die Überweisung bereits veranlasst worden sein ist es nachträglich unter Umständen möglich den Betrag zurückzurufen, wenn umgehend die eigene Bank informiert wird. Die Erfolgsaussichten sind jedoch äußerst gering, insbesondere wenn sich um ausländische Banken handelt.