Memmingen | Ermittlungen gegen Dekan eingestellt – kein strafrechtlich relevantes Verhalten

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Gegen einen Geistlichen aus dem Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Memmingen bestand der Anfangsverdacht, dass sich dieser über Jahre hinweg durch mehrere sexualbezogene Handlungen, die gegenüber einer Person erfolgt sein sollen, strafbar gemacht hat.

Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt. Die Ermittlungen haben den Anfangsverdacht eines strafrechtlich relevanten Verhaltens nicht bestätigt.

 

Memminger sind bestürzt von den Vorwürfen gegen den Dekan – Staatsanwaltschaft ermittelt