A7 – A96 – Memmingen/Lindau | Drei Fahndungstreffer innerhalb 80 Minuten – Schleierfahnder erfolgreich

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Innerhalb von nur 80 Minuten haben zwei Streifen der Grenzpolizei Lindau (Bodensee) am Donnerstagvormittag, 22.04.2021, auf den beiden Autobahnen im Allgäu erfolgreich kontrolliert und wurden dreimal fündig.

Um kurz nach 10.00 Uhr geriet ein VW Bus mit Ravensburger Kennzeichen in eine Überprüfung auf der A96 in Richtung München. Der 43-jährige Lenker legte den Grenzpolizisten zunächst einen deutschen Führerschein vor. Bei dem Datenabgleich mit dem Polizeicomputer stellte sich jedoch heraus, dass gegen den Lenker seit 2005 eine behördliche Entziehung der Fahrerlaubnis vorliegt. Daher wurde der ausgehändigte Führerschein sichergestellt. Zudem folgt eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die Weiterfahrt wurde unterbunden.

Bereits die nächste Kontrolle, eine gute halbe Stunde später, führte zu einer Festnahme. Auf Höhe des Autobahnkreuzes Memmingen geriet ein VW Golf mit Vorarlberger Kennzeichen in das Visier der Fahnder. Bei dem Fahrer handelte es sich um einen 36-jährigen Deutschen mit Wohnsitz in Österreich. Bei der Überprüfung des bereits mehrfach mit Gewaltdelikten aufgetretenen Arbeiters konnte ein aktueller Haftbefehl festgestellt werden. Nach einer Gefährlichen Körperverletzung im Jahre 2015 wurde der Gesuchte mit einem Fahndungsersuchen der Staatsanwaltschaft Görlitz aus Sachsen gesucht. Da er die geforderte Geldstrafe von insgesamt 4.500 Euro nicht aufbringen konnte, wurde er für die Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe für die nächsten 90 Tage in die Justizvollzugsanstalt Memmingen eingeliefert.

Wiederrum nur eine halbe Stunde später kontrollierte eine Zivilstreife der Fahndungsdienststelle aus Lindau einen Schweizer Peugeot auf der A96 nahe Lindau. Als Fahrer wurde ein 56-jähriger Italiener einer Überprüfung unterzogen. Bereits bei der ersten Nachschau im Fahrzeug konnten die Beamten ein verbotenes Springmesser auffinden. Diese prinzipiell nach dem Deutschen Waffenrecht verbotene Waffe war griffbereit in der Fahrertüre platziert. Dem im Raum Bern wohnhaften Mann wurde nicht nur das gefährliche Messer abgenommen, sondern er musste auch noch eine Sicherheitsleistung für das Strafverfahren hinterlegen.