Lindau (Bodensee) | Grenzpolizei: Fahnder haben alle Hände voll zu tun

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Quer durch die klassischen Deliktsbereiche der Fahndung reichten bei der Grenzpolizei Lindau (Bodensee) am Wochenende die erzielten Erfolge. Durch intensivierte Überprüfungen im Grenzbereich und auf den Durchgangsstraßen wurden die Fahnder bei den typischen Kontrolldelikten mehrfach fündig.
Zunächst überprüften die Fahnder am Freitagnachmittag, 16.04.2021, bei der Anhaltung eines Kleintransporters auf der BAB A96 die vorgelegten Ausweispapiere. Sowohl der rumänische Führerschein als auch der Personalausweis, der den Inhaber als rumänischen Staatsangehörigen legitimieren sollte, stellten sich als sogenannte Totalfälschungen heraus. Nach anfänglichem Leugnen gab der Fahrer des Lieferwagens schließlich zu, dass die Papiere nicht echt sind. Er selbst stamme aus Moldawien und habe sich die Dokumente eines EU-Staates besorgt, damit er sich visumsfrei hier aufhalten könne. Der Mann musste eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Die Polizeibeamten leiteten ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung, illegalen Aufenthalts und Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein. Ermittlungen wegen unerlaubter Arbeitsaufnahme sind zudem die Folge.
Wenige Stunden überprüften die Beamten einen polnischen Lkw-Fahrers bei der Einreise aus Österreich. Sie stellten dabei fest, dass der 61-jährige Fahrer bereits seit zwei Jahren mit einem Haftbefehl des Amtsgerichtes Görlitz/Sachsen gesucht wurde. Aufgrund einer Urkundenfälschung wurde er zu einer Freiheitsstrafe von 30 Tagen oder zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 970 Euro verurteilt. Da der Mann das Geld nicht sofort einzahlen konnte, musste er eine Nacht in der Haftzelle verbringen, bevor er nach Hinterlegung der Summe am nächsten Tag von den Beamten entlassen wurde.
Am Vormittag des Samstag, 17.04.2021, stellten die Zivilfahnder bei der Überprüfung eines 35-jährigen Pkw-Fahrers drogentypische Ausfallerscheinungen fest. Ein durchgeführter Drogentest bestätigte sowohl den Konsum von Cannabis als auch Amphetamin. Die Beamten ordneten eine Blutentnahme an und unterbanden die Weiterfahrt für die nächsten 24 Stunden. Den Fahrzeugschlüssel darf der Fahrer erst mit einem negativen Drogentest bei der Polizei abholen.

In der Nacht von Samstag auf Sonntag, 18.04.2021, kontrollierten die Fahnder routinemäßig die Fernbusverbindungen nach Italien. Dabei stellten sie bei zwei Fahrgästen ausländerrechtliche Verstöße fest.
In einem Fall hatte sich eine 22-jährige Albanerin nachweislich für ein Jahr im Bundesgebiet bei einem Bekannten aufgehalten. Als Touristin hätte sie nach maximal 90 Tagen das Territorium der Schengener Mitgliedsstaaten verlassen müssen. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ein. Sie musste sie eine Sicherheitsleistung hinterlegen.
Im zweiten Fall handelte es sich ebenfalls um einen albanischen Staatsangehörigen. Dieser hat seinen rechtmäßigen Aufenthalt jedoch in Italien und konnte hierüber lediglich einen abgelaufenen Aufenthaltstitel vorlegen. Wegen dieses illegalen Aufenthalts hatte er jedoch schon eine Ausreiseaufforderung der Stadt Wuppertal erhalten. In beiden Fällen konnten die Beschuldigten nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen ihre Fahrt Richtung Italien fortsetzen.
Am Sonntagvormittag, nur einige Stunden später, kontrollierten die Grenzpolizisten dann einen weiteren Fernreisebus. Bei der Überprüfung eines 47-jährigen Mannes stellten sie einen Haftbefehl zur Strafvollstreckung fest. Der Mann wurde 2015 durch ein Urteil des Amtsgerichtes München zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen wegen eines Körperverletzungsdelikts verurteilt. Nachdem der Verurteilte die geforderte Geldstrafe in Raten zum Teil abzahlte, stellte er die Zahlungen 2017 eigenständig wieder ein. Seitdem bestand der nun vollstreckte Haftbefehl gegen den Mann. Nach einigen Stunden zahlte der Mann die geforderte Restsumme ein. Gegen Mittag setzten die Beamten den Festgenommenen wieder auf freien Fuß.