Türkheim | Verstoß gegen die Grünlagenverordnung führt zu Widerstand und Polizeigewahrsam

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Am Karfreitagnachmittag, 02.04.2021, teilte ein zunächst unbekannter Mitteiler über Polizeinotruf eine Bier trinkende Person im Schlossgarten von Türkheim im Unterallgäu mit.

Aufgrund der abgegebenen Personenbeschreibung konnte die Person schnell identifiziert werden. Sie hielt ein offenes Bier in ihrer Hand. Der Konsum von Alkohol ist im Schlossgarten jedoch seitens der öffentlich bekannten Grünanlagensatzung untersagt. Sämtliche Erklärungen seitens der Polizeibeamten schienen den 34-jährigen Türkheimer mit nicht zu interessieren, weswegen ihm ein Platzverweis ausgesprochen wurde. Wenige Minuten später wurde über Notruf eine randalierende Person im Schlossgarten mitgeteilt.

Wie zu erwarten war, handelte es sich um dieselbe Person. Da der Mann sich vehement weigerte die Örtlichkeit zu verlassen wurde er in Gewahrsam genommen. Hierbei widersetzte er sich und leistete Widerstand. Seinen Rausch durfte er im Anschluss im Haftraum der örtlichen Polizeidienststelle ausschlafen.
Kurios: Wie sich später herausstellte, handelte es sich bei dem eingangs erwähnten Notrufer um den 34-jährigen Delinquenten höchstpersönlich. Wieso er sich selbst als Verursacher denunzierte ist derzeit noch Gegenstand der Ermittlungen. Ihn erwartet nun eine Strafanzeige wegen des Widerstands gegen Polizeibeamte.