Pfronten | Falsches Kennzeichen montiert und mit fremder Fahrerkarte unterwegs

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Bei der Abfahrtskontrolle eines Schwertransportes am Freitag, 19.02.2021, wurden zunächst Abweichungen zum Genehmigungsbescheid festgestellt. Die Fahrzeuge und Anhänger samt zulässiger Maße und Gewichte mit welchen ein Großraum- bzw. Schwertransport durchgeführt werden darf, sind in einer Ausnahmegenehmigung genau festgeschrieben. Ohne eine gültige Ausnahmegenehmigung bzw. bei abweichenden Maßen und Gewichten darf ein solcher Transport nicht fahren. Genau dieses wollte ein 49-jähriger, polnischer Lkw-Fahrer verhindern.

Damit er mit seinem Sattelzug die Schwertransportfahrt durchführen kann, tauschte er das Kennzeichenschild seines Aufliegers mit einem Kennzeichen eines anderen Aufliegers der eigenen Spedition aus. Das Kennzeichen des Aufliegers mit dem der 49-Jährige eigentlich unterwegs war, ist nicht im Genehmigungsbescheid aufgeführt. Da die Fahrgestellnummer nicht mit dem angebrachten Kennzeichen übereinstimmte, flog der Schwindel auf. Die passenden Fahrzeugdokumente wurden im Rahmen der Durchsuchung aufgefunden. Ebenso konnte beim Fahrer eine zweite Fahrerkarte von einem 71-jährigen Polen aufgefunden werden, welche mehrfach missbräuchlich verwendet wurde, um über die tatsächlichen Lenk-und Ruhezeiten hinwegzutäuschen.

Gegen den 49-jährigen Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung sowie Fälschung beweiserheblicher Daten eingeleitet. Das Kennzeichenschild sowie die fremde Fahrerkarte wurden als Beweismittel sichergestellt. Sowohl der Fahrer als auch das Unternehmen müssen sich wegen der begangenen Delikte verantworten. Der Fahrer musste vor Ort zudem eine Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000 Euro bezahlen und durfte seine Fahrt nur mit seiner Sattelzugmaschine fortsetzen.