A7 – Fellheim | Schwerlastverkehr im Visier: Mindestlohnvorgaben und Kabotageverbot

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Montagvormittag, 15.02.2021, kontrollierten Polizeibeamte des Gefahrguttrupps unter anderem einen litauischen Kleintransporter und einen rumänischen Lkw auf der BAB A7 bei Fellheim.

Bei der Kontrolle des Litauers wurde festgestellt, dass dessen Transportfirma gegen die Kabotagebestimmungen verstoßen hatte, da statt der erlaubten drei innerdeutschen Beförderungen mindestens fünf durchgeführt worden waren. Zudem konnte der Fahrer keinen Nachweis über einen grenzüberschreitenden Transport vorweisen. Er musste für seine Firma eine Sicherheitsleistung in Höhe eines niedrigen vierstelligen Betrages hinterlegen, bevor er seine Fahrt fortsetzen durfte.
Die Kontrolle des rumänischen Lkw-Lenkers wenig später ergab, dass der vorgeschriebene 90-tägige Unternehmensdownload am digitalen Kontrollgerät fehlte, weswegen die Polizeibeamten eine Sicherheitsleistung mit einem hohen dreistelligen Betrag einbehielten. Da weiterhin festgestellt wurde, dass der Fahrer seinen Lkw hauptsächlich innerhalb Deutschlands führt, wird dem Hauptzollamt hiervon Bericht erstattet, um die Mindestlohnvorgaben überprüfen zu lassen.