Schöllnach | Verbotenes Kraftfahrzeugrennen – Staatsanwaltschaft Deggendorf erhebt Anklage gegen fünf Tatverdächtige

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Bereits Ende Mai 2020 haben sich mutmaßlich mehrere Männer mit ihren hochmotorisierten Sportwagen zu einem illegalen Autorennen verabredet. Bei ihren gefährlichen Überholmanövern sollen sie ein in Richtung Oblfing fahrendes Ehepaar durch dichtes Auffahren bedrängt und nach dem Wiedereinscheren gefährdet haben.

Eine Streife der Deggendorfer Polizei konnte wenig später die fünf Männer im Alter zwischen 22 und 60 Jahren mit ihren Fahrzeugen, einem Porsche 981, einem BMW M 3, zwei BMW M 2 und einen BMW Z 85 kontrollieren und entsprechende Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen einleiten.

Die hochwertigen Fahrzeuge und die Führerscheine der Tatverdächtigen, die aus dem Raum München, bzw. aus dem Landkreis Passau stammen, wurden auf Anordnung des Amtsgerichts Deggendorf bereits Ende August 2020 beschlagnahmt. Schmerzlich dürfte für die fünf Männer nicht nur der mögliche endgültige Entzug der Fahrerlaubnis sein, auch eine dauerhafte Einziehung der verwendeten Autos steht im Raum. Nachdem die Staatsanwaltschaft Deggendorf nun die Anklage beim Amtsgericht Deggendorf erhoben hat, obliegt diese Entscheidung dem zuständigen Richter.

Das Gesetz sieht seit Oktober 2017 für die Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen eine Mindeststrafe von zwei Jahren oder Geldstrafe vor. Wer bspw. Menschenleben gefährdet muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren rechnen. Bis zu zehn Jahre drohen nach dem Gesetz demjenigen, der den Tod eines Menschen oder eine schwere Gesundheitsschädigung verursacht. Wer aufgrund eines solchen Rennens verurteilt wird muss in der Regel auch mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Das Strafgesetzbuch ermöglicht grundsätzlich auch die Einziehung der Kraftfahrzeuge.

Foto: Polizei
Foto: Polizei
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