Kaufbeuren | Versuchter Betrug – Frau droht mit Fluch und bekommt Geld zurück

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Bereits Anfang Dezember 2020 erstattete eine 62-jährige Frau online eine Anzeige wegen Warenbetruges.

Die Geschädigte wollte auf einem Kleinanzeigenportal einen Marken-Hairstyler für mehr als 250 Euro erwerben. Die Betrüger schickten der 62-jährigen Frau eine Ausweiskopie über den Messenger der Plattform, um sie in Sicherheit zu wiegen. Daraufhin vertraute die Frau den Tätern und überwies den Betrag mit einem Zahlungsdienstleister. Zusätzlich ließ sie sich überreden, die Zahlungsart „Freunde und Familie“ zu verwenden, so dass der Käuferschutz nicht griff.
Nachdem die Ware nicht geliefert wurde stellte die 62-Jährige fest, dass sie Opfer eines Betruges geworden war. Die Täter nutzten das Ausweisdokument eines anderen Geschädigten missbräuchlich im Internet, um neue fingierte Accounts auf verschiedenen Plattformen zu erstellen. Doch die Geschädigte ließ nicht locker und schrieb immer wieder die verwendete Täter-E-Mail-Adresse an. Sie drohte den Tätern, dass sie sie verfluchen werde, wenn sie ihr Geld nicht zurück erhält. Offensichtlich beeindruckt durch die Androhung eines Fluches, überwiesen die Täter das Geld mit einer kurzen Entschuldigung zurück.

In diesem Zusammenhang rät die Polizei Kaufbeuren:
• Schicken Sie niemals Ausweiskopien an die Verkäufer
• Nutzen Sie die Bezahlart „Freunde und Familie“ nur für Personen die Ihnen persönlich bekannt sind
• Überprüfen Sie die abgegebenen Kommentare und die letzten Aktivitäten eines Verkäufers auf Auffälligkeiten