Günzburg | Kontrollaktion zur Maskenpflicht in der Corona-Pandemie

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Im Rahmen der am Montag, 07.12.2020, unter anderem bayernweiten Schwerpunktaktion, führte die Polizeiinspektion Günzburg mit eigenen und Unterstützungskräften der Bereitschaftspolizei ganztägig entsprechende Kontrollen zur Überwachung der Regelungen zur Tragepflicht der Mund-/Nasenbedeckung im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs und den dazugehörigen Einrichtungen sowie auf Großparkplätzen im Bereich von großen Verbrauchermärkten durch.

Als Fazit der Schwerpunktkontrollen im Bereich der Polizeiinspektion Günzburg ist festzuhalten, dass der weit überwiegende Teil der Bevölkerung in den Bereichen, an denen eine Masken-Tragepflicht besteht, auch die Trageverpflichtung einhält.

Es gab jedoch auch vereinzelt Personen, die sich nicht an die Tragepflicht gehalten haben. Insgesamt wurden bei der Kontrollaktion sechs Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt. Diese wurden konsequent unterbunden und entsprechend geahndet.

Unabhängig von der Kontrollaktion wurde am frühen Montagabend eine Dame im Vorraum einer Bank von einem dortigen Mitarbeiter angesprochen und auf die Maskenpflicht hingewiesen, da sie keine Mund-/Nasenbedeckung trug. Trotz Hinweis des Mitarbeiters weigerte sie sich einen Mund-/Nasenschutz zu tragen und verwies darauf, dass sie angeblich ein ärztliches Attest habe, welches sie von der Tragepflicht befreien würde. Anschließend beleidigte sie den Mitarbeiter verbal. Gegen die Dame wurde nun unter anderem ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Beleidigung eingeleitet.