Bundesweite Schwerpunktaktion „Maskentragepflicht“ – Schlussbilanz im Polizeipräsidium Schwaben Süd/West

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Die Polizei führte am Montag, 07.12.2020, im Zeitraum zwischen 07:00 und 22:00 Uhr, eine bundesweiteweite Kontrollaktion zur Einhaltung der Maskenpflicht im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs und an öffentlichen Plätzen durch.

Auch die Dienststellen des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West beteiligten sich an dieser Schwerpunktkontrolle.

Vielerorts kontrollierten die Polizeibeamtinnen und -beamten die gültigen Regeln in Zusammenhang mit der Mund-Nasen-Bedeckung. Insgesamt stellten sie bei diesen Kontrollen eine hohe Akzeptanz für die Maskentragepflicht fest. Sowohl im Bereich des ÖPNV, als auch an öffentlichen Plätzen mit Maskentragepflicht wurden nur ganz vereinzelt Personen angetroffen, die die Mund-Nase-Bedeckung unter falscher Anwendung oder gar nicht getragen hatten. Die Maskentrageverpflichtung wurde zu 95% umgesetzt.

Dennoch mussten im Rahmen der Kontrollen 106 Verstöße geahndet werden. Im Bereich des ÖPNV wurden 28 Personen ohne oder mit falsch aufgesetzter Mund-Nase-Bedeckung angetroffen, an sonstigen öffentlichen Plätzen mit Maskentrageverpflichtung waren es 78.

Die konkreten Vorgaben zur Maskentrageverpflichten können der aktualisierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung entnommen werden:

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