Buchloe | Festnahmen im Drogenmilieu nach Aussage

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Bei der Kriminalpolizeistation Kaufbeuren wird gegen drei Männer im Alter zwischen 23 und 38 Jahren wegen Verdacht des Drogenhandels ermittelt. Im Rahmen einer geplanten Aktion kam es am gestrigen Sonntagabend, 06.12.2020, zu Festnahmen.

Bereits am Mittwoch, 02.12.2020, stellten die Rauschgiftermittler der Kriminalpolizei Kaufbeuren bei einem 28-jährigen Mann aus Buchloe im Ostallgäu rund 2,5 Kilogramm Marihuana sicher. Im Rahmen einer darauf folgenden Vorführung am  Donnerstag beim Amtsgericht Kempten im Allgäu belastete der 28-Jährige einen weiteren 23 Jahre alten Tatverdächtigen aus Buchloe. Die beiden Männer hätten nach seinen Angaben vorgehabt, das Marihuana gemeinsam zu verkaufen. Dieses hätten sie von einem bis dato Unbekannten zum Weiterverkauf erhalten.

Weiter gab der 28-Jährige an, von dem 23-Jährigen und dem ursprünglichen Lieferanten, einem 38-jährigen Mann, in Buchloe, mit einer höheren Bargeldforderung erpresst und dabei mit einem Messer bedroht worden zu sein.

Der Haftbefehl gegen den 28-Jährigen wurde außer Vollzug gesetzt.

Am Sonntagabend fand ein geplanter Zugriff durch die Rauschgiftermittler der Kripo Kaufbeuren mit Unterstützung von Kräften des Bayerischen Landeskriminalamtes (BLKA) statt. Hierbei wurden der 38-Jährige und der 23-Jährige festgenommen.

Im Rahmen anschließender Wohnungsdurchsuchungen wurden bei dem 23-Jährigen geringe Mengen Betäubungsmittel aufgefunden.

Sowohl der 23-Jährige, als auch der 38-jährige Tatverdächtige wurden am Montag, 07.12.2020, auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kempten der zuständigen Ermittlungsrichterin vorgeführt. Die Ermittlungsrichterin folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und erließ entsprechende Haftbefehle. Die Männer wurden in eine Justizvollzugsanstalt verbracht.

Das zuständige Fachkommissariat der Kripo Kaufbeuren ermittelt gegen die drei Tatverdächtigen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, zusätzlich gegen den 38-Jährigen wegen Verdacht der versuchten räuberischen Erpressung und gegen den 23-Jährigen wegen Beihilfe hierzu.