Gemeinsam gegen Häusliche Gewalt – Wir hören zu, wir sehen hin, wir sprechen an!

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Die Bekämpfung der häuslichen Gewalt durch Prävention und Bestrafung hat im Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West sowie der Staatsanwaltschaften in Kempten und Memmingen einen hohen Stellenwert.

Nach der Kriminalstatistik des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West, welche nur polizeilich bekannte Straftaten widerspiegelt, ereigneten sich im Jahr 2019 etwa 1.400 Fälle der häuslichen Gewalt. Hierzu zählen alle Gewalttaten zwischen Personen, die in einer Beziehung sind oder waren. Die Erscheinungsformen sind dabei vielfältig und reichen von verbaler Gewalt wie beispielsweise Beleidigungen bis hin zu Tötungsdelikten, die sich im öffentlichen und privaten Raum ereignen. In knapp 80 Prozent der Fälle waren die Opfer hierbei Frauen und die Tatverdächtigen Männer. Im Jahr 2020 zeichnet sich bislang keine signifikante Veränderung der Fallzahlen ab.

Häusliche Gewalt unterliegt einer besonderen Dynamik. Der Umgang mit Angst, Abhängigkeit, Schuld und Schamgefühlen sowie Belastungen durch frühere Gewalterfahrung spielt eine wichtige Rolle.

Um diese besondere Dynamik, die oft in eine Spirale der Gewalt mündet, zu durchbrechen, ist ein interdisziplinäres Zusammenwirken aller staatlichen Einrichtungen und nichtstaatlichen Organisationen erforderlich.

Durch die derzeit notwendigen Einschränkungen infolge der Pandemie ergeben sich zusätzliche Risikofaktoren wie Existenzängste und enge räumliche Nähe. Auch wenn die Strafanzeigen bisher glücklicherweise noch nicht gestiegen sind, liegt der Fokus aller Netzwerkpartner weiterhin auf Aufklärung, Prävention und einer konsequenten Strafverfolgung, denn Gewalt ist keine Lösung.

Zu dem Netzwerk gehören neben den Strafverfolgungsbehörden und den Gerichten, das Jugendamt, alle Hilfs- und Beratungseinrichtungen, insbesondere Frauenhäuser, proaktive Beratungsstellen, Frauennotrufe, psychosoziale Prozessbegleiter, Gleichstellungsstellen, Kinderschutzstellen, Fachstellen für Täter- und Täterinnenarbeit und Opferhilfeeinrichtungen wie zum Beispiel der WEISSE RING. Auch für männliche Opfer von Beziehungsgewalt gibt es spezifische Beratungs- und Schutzeinrichtungen.

Aufgabe der Netzwerkpartner ist es, die Gewaltform zu erkennen, das Bedrohungspotential einzuschätzen und die Schritte zu unterstützen, die Gewalt nachhaltig beenden können. Dies kann Strafverfolgung gleichermaßen bedeuten wie Gewaltschutz und therapeutische Intervention.

Den Auftakt für die Initiative „Gemeinsam gegen Häusliche Gewalt – Wir hören zu, wir sehen hin, wir sprechen an!“ machen die Strafverfolgungsorgane Polizei und Staatsanwaltschaft, die von Amts wegen hinsehen, wenn sie von Straftaten erfahren.
Alle Bürgerinnen und Bürger werden ermutigt und aufgefordert, bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Häusliche Gewalt mitzuwirken.