Kempten | Unsichere Fahrweise im Doppelpack – aufregender Nachmittag für die Polizisten

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Am Dienstagnachmittag, 10.11.2020, stellte eine Streife der Bundespolizei auf der BAB A7 einen Pkw fest, der nur mit 40 km/h fuhr. Auf dem Standstreifen der Autobahn kontrollierten die Polizeibeamten daraufhin den Pkw.

Als Grund für die geringe Geschwindigkeit gab die Frau an, sich mit ihrem Beifahrer unterhalten zu haben. Befragt zu Grund und Ziel der Fahrt machte die Frau wirre Angaben. Eine mittlerweile verständigte Streife der Verkehrspolizei Kempten folgte dem Pkw schließlich von der Autobahn auf einen nahegelegenen Pendlerparkplatz. Anstatt zum Linksabbiegen auf den Parkplatz, ordnete sich die Fahrerin, eine 62-jährige Frau, dabei auf dem Geradeausfahrstreifen ein. Als für diesen Fahrstreifen die Ampel auf „grün“ umschaltete, bog die Frau jedoch nach links ab – obwohl die Ampel hierfür noch auf „rot“ stand. Der Frau wurde daraufhin die Weiterfahrt untersagt.

Ihr 78-jähriger Begleiter fuhr dann weiter. Es stellte sich jedoch heraus, dass er auch nicht besser geeignet war. Um ihm die Fahrt zurück auf die Autobahn zu erleichtern, sollte er durch die Polizei zurück auf die Autobahn gelotst werden. Bereits beim Verlassen des Parkplatzes hätte der Mann jedoch fast einen geparkten Pkw gerammt. Anschließend bog er ab und verschwand mit dem Pkw hinter einem Bauernhof. Dort fuhr er sich fest. Weil sich im Gespräch mit ihm herausstellte, dass er ebenfalls ziemlich verwirrt war, sollte er wieder zurück auf den Pendlerparkplatz geleitet werden, um das Auto dort bis auf weiteres abzustellen. Der Mann hatte jedoch bereits beim Rückwärtsrangieren und Wenden Probleme, verwechselte Gas und Bremse, rechts und links und hätte mehrfach beinahe herumstehende Gegenstände angefahren. Als das Fahrzeug schließlich unfallfrei wieder auf dem Parkplatz stand, wurde dem Paar eröffnet, dass sie ihr Auto hier abstellen müssten und nicht mehr weiterfahren dürfen. Die beiden waren damit offensichtlich nicht einverstanden und äußerten hierzu deutlich ihr Missfallen. Nachdem sie ihre Wertgegenstände aus dem Fahrzeug geholt hatten, wurde das Fahrzeug verschlossen und der Schlüssel sichergestellt. Es folgt eine Mitteilung an die Führerscheinstelle. Die Frau bekommt außerdem eine Bußgeldanzeige wegen des Rotlichtverstoßes.