A8 – Leipheim | Fernbuskontrolle mit der Feststellung von mehreren Straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz

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Am Mittwoch, 04.11.2020, kontrollierten Zivilfahnder der Verkehrspolizeiinspektion Neu-Ulm in den Nachmittagsstunden auf der BAB A8 im Bereich der Tank- und Rastanlage Leipheim einen Fernreisebus mit nordmazedonischer Zulassung. Bei der Überprüfung der Fahrgäste konnten bei fünf nordmazedonischen Staatsangehörigen Verstöße nach dem Aufenthaltsgesetz festgestellt werden:

• Eine 59-jährige Frau überschritt die zulässige Aufenthaltsdauer im Schengenbereich um über 270 Tage. Die Kontrolle eines 30-jährigen Mannes ergab eine Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer im Schengenraum um über 170 Tage. Ein 19-jähriger Mann hatte die zulässige Aufenthaltsdauer im Schengenbereich um über 100 Tage überschritten. Im Rahmen des Kurzaufenthaltsrechts dürfen sich nordmazedonische Staatsangehörige im Schengenbereich maximal 90 Tage aufhalten. Es wurden gegen die Frau und die beiden Männer jeweils Strafverfahren eingeleitet und Sicherheitsleistungen im drei- beziehungsweise vierstelligen Bereich erhoben.

• Die Überprüfung einer 67-jährigen Frau ergab, dass diese einer Ausreise-Anordnung einer baden-württembergischen Ausländerbehörde bis zum Juni des Jahres nicht nachgekommen war und sich deshalb zwischenzeitlich widerrechtlich im Inland aufgehalten hatte. Es wurde eine Strafanzeige erstattet.

• Bei der Kontrolle eines 40-jährigen Fahrgastes stellten die Fahnder fest, dass gegen diesen bereits seit August des Jahres eine behördliche Ausweisungsanordnung vorlag. Es wurde eine Strafanzeige erstattet.