Kaufbeuren | Sperrzeit nicht eingehalten – Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz

-

Print Friendly, PDF & Email

Bei einer Kontrolle in einem Restaurant im Bereich der Kaufbeurer Innenstadt wurden durch die Polizei am Donnerstagabend, 29.10.2020, Verstöße gegen die Sperrzeitregelung und die Hygieneauflagen festgestellt.

Aufgrund des 7-Tage Inzidenzwertes von über 100 in Kaufbeuren gilt für die Restaurants im Stadtgebiet ab 21:00 Uhr eine Sperrzeit. Trotzdem befanden sich im Innenbereich der Lokalität um 22:45 Uhr immer noch Gäste. Der Wirt trug im Arbeitsbereich keinen Mund-Nasen-Schutz.

Aufgrund der geltenden Bestimmungen mussten die Gäste das Restaurant verlassen. Den Betreiber erwartet nun eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz.