Neu-Ulm | Keinen Mund-Nasen-Schutz aufgezogen – Vorlage des Attests verweigert

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Ein Kunde eines Lebensmittelmarktes in der Glacis-Galerie wurde am Montagnachmittag, 26.10.2020, ohne die erforderliche Mund-Nasen-Bedeckung angetroffen.

Als er von Mitarbeiten daraufhin aufgefordert wurde diese aufzusetzen entgegnete er nur, dass er aufgrund eines ärztlichen Attests von der Tragepflicht befreit sei, weigerte sich aber dieses Attest vorzuzeigen. Auch der hinzugerufenen Streife der Polizeiinspektion Neu-Ulm verweigerte der 48-jährige Mann die Vorlage des Attestes. Deshalb musste das Hausrecht des Betreibers durchgesetzt werden und er bekommt nun eine Anzeige wegen dem Verdacht des Verstoßes gegen die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.