Neu-Ulm | Verstöße gegen die Infektionsschutzverordnung

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Am Sonntag, 25.10.2020, gegen 18:30 Uhr, wurde der Polizeiinspektion Neu-Ulm eine Geburtstagsfeier mit ca. 40 Personen mitgeteilt. Vor Ort konnten 23 Personen angetroffen werden, die ohne Mund-Nasen-Schutz und ohne die gültigen Abstandsbestimmungen einzuhalten, einen Kindergeburtstag feierten. Den Veranstalter der Feier erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Infektionsschutzgesetz.

Ein paar Stunden später gegen 22:30 Uhr ging erneut eine Mitteilung über eine Zusammenkunft mehrerer Personen in einer Wohnung im Landkreis Neu-Ulm ein. Auch hierbei konnten vor Ort mehr als zehn Personen, aus mehreren verschiedenen Haushalten angetroffen werden.

Aufgrund der Überschreitung des Inzidenzwertes von 50 pro 100000 Einwohner binnen 7 Tagen dürfen sich jedoch nur noch 5 Personen oder 2 Haushalte treffen.

Die Personen gaben an von den gültigen Bestimmungen nichts gewusst zu haben. Alle Anwesenden erwartet nun eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz.