Füssen | Ohne triftigen Grund nach Füssen gefahren – Einreisequarantäneverordnung

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Am frühen Samstagabend, 24.10.2020, wurden ein 22-jähriger Reuttener (A) und seine 19-jährige Begleiterin einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei gaben sie an, lediglich nach Füssen gefahren zu sein, um bei einem Discounter einzukaufen. Dies stellt jedoch keinen triftigen Grund nach der Einreisequarantäneverordnung dar.

Somit hätten die beiden nicht nach Deutschland einreisen dürfen, bzw. hätten sich nach der Einreise in häusliche Quarantäne begeben müssen.

Ihre Personalien werden nun an das Landratsamt Ostallgäu zur Verfolgung der Ordnungswidrigkeit weitergeleitet.