Unterallgäu | Polizeikontrollen: Autofahren im Herbst – Sehen und Gesehen werden

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Im Herbst mit dem Fahrzeug unterwegs bedeutet oft erschwertes Sehen und Gesehen-werden. Aus diesem Grund sollten Autofahrer schon früh am Tag das Abblendlicht einschalten, auch wenn das Fahrzeug über ein Tagfahrlicht verfügt.
Voraussetzung ist natürlich eine funktionierende Beleuchtung am Fahrzeug. Daher empfiehlt sich eine regelmäßige Kontrolle der Lichtanlage, denn eine defekte oder verschmutzte Beleuchtung ist ein wirkliches Sicherheitsproblem.

Um hier für mehr Sicherheit auf den Straßen zu sorgen, führt die Polizeiinspektion Mindelheim in den kommenden Wochen verstärkte Kontrollen durch, bei denen natürlich auch die Nutzungsregeln für Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchten überwacht werden. Hier gilt, dass die Nebelschlussleuchte nur bei Sichtweiten unter 50 Metern eingeschaltet werden darf und dann zudem eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt. Die an der Fahrzeugfront montierten Nebelscheinwerfer dürfen nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall benutzt werden. Gleichzeitig muss das Abblendlicht leuchten.