Lechbruck am See | Maskenverweigerer darf nicht in Großmarkt

-

Print Friendly, PDF & Email

Am Montagmittag, 21.09.2020, bekam die Polizeiinspektion Füssen die Meldung über einen Maskenverweigerer in einem Großmarkt in Lechbruck, Lkrs. Ostallgäu.

Der Mann wurde zuvor vom Personal aufgefordert einen Mund-Nasen-Schutz anzulegen, da dies die Vorschriften der aktuellen Coronabeschränkungen seien, um den Markt betreten zu dürfen. Dagegen wehrte sich der Mann und gab an keine Maske annehmen zu müssen, da er laut seiner Aussage vom Tragen eines Mund-Nasenschutzes befreit sei. Aufgrund der Aussage wurde ihm eine Maske angeboten, mit der er leichter hätte atmen können. Dies verweigerte der Mann, da er für diese Maske bezahlen hätte müssen. Er wurde daraufhin von den Polizeibeamten aus dem Großmarkt begleitet.

Ein originales Attest konnte der Mann nicht vorweisen, dass besagt, ob der Mann vom Tragen einer Maske befreit ist. Ihn erwartet nun eine empfindliche Anzeige gegen das Infektionsschutzgesetzt.