A8 – Leipheim | Vorhandene Fahrerlaubnis reicht nicht aus

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Am Samstagmorgen, 29.08.2020, befuhr ein 34-Jähriger mit seinem Fahrzeuggespann, bestehend aus einem Pkw samt Anhänger, die BAB A8 in Fahrtrichtung Stuttgart und wurde an der Anschlussstelle Leipheim von der Polizei einer Verkehrskontrolle unterzogen.

Hierbei wurde festgestellt, dass er für die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeuggespanns nicht die erforderliche Fahrerlaubnisklasse BE besaß, weswegen ihm die Weiterfahrt an Ort und Stelle unterbunden wurde.

Gegen den ausländischen Fahrzeugführer ohne Wohnsitz im Bundesgebiet wurde ein Strafverfahren eingeleitet und er musste vor Ort eine Sicherheitsleistung im mittleren dreistelligen Bereich entrichten.