Memmingen – Bad Grönenbach | Anklageerhebung gegen zwei Landwirte – Verstößen gegen das Tierschutzgesetz

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Foto: Pöppel/Symbolbild

Die Staatsanwaltschaft Memmingen hat am Montag, 27.07.2020, Anklage gegen einen 66-jährigen sowie einen 23-jährigen Landwirt aus Bad Grönenbach, Lkrs. Unterallgäu, zum Landgericht Memmingen erhoben. Die erhobene Anklage geht dabei von folgendem Tatverdacht aus: Die beiden Angeschuldigten, Vater und Sohn, unterhielten im Jahr 2019 drei Hofstellen in den Landkreisen Unterallgäu, Oberallgäu sowie in der Stadt Kempten (Allgäu), in denen sie Rinderhaltung betrieben. Sie sollen dabei im relevanten Tatzeitraum zwischen Juli und November 2019 im Hinblick auf 54 Rinder gegen § 17 Tierschutzgesetz verstoßen zu haben, wobei den Angeschuldigten insbesondere zur Last liegt, nicht dafür gesorgt zu haben, dass erkrankten Tieren die erforderliche tierärztliche Behandlung zukam. Nach § 17 Tierschutzgesetz macht sich strafbar, wer einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Das Gesetz sieht dabei für jeden einzelnen Verstoß Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor. Der Anklageerhebung gingen umfangreiche Ermittlungen voraus. So wurden gegen die beiden Angeschuldigten sowohl im August als auch im November 2019 Durchsuchungsbeschlüsse vollzogen. Überdies wurden zur Feststellung der Auswirkungen der den Angeschuldigten zur Last liegenden Handlungen auf die verfahrensgegenständlichen Rinder Sachverständigengutachten des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, des Landratsamtes Unterallgäu und des Landratsamtes Oberallgäu eingeholt. Gegen beide Angeschuldigte wurde im Laufe des Ermittlungsverfahrens durch das Amtsgericht Neu-Ulm jeweils ein vorläufiges Halte- und Betreuungsverbot für Rinder erlassen.

Das Landgericht Memmingen hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung zu entscheiden.