Neu-Ulm | Mit Einhandmesser in der Hosentasche zum Gerichtstermin

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Symbolbild

Am Mittwochvormittag, 29.07.2020, begab sich ein 29-jähriger Angeklagter aus dem Raum Burgau, Lkrs. Günzburg, zu seiner Hauptverhandlung zum Amtsgericht Neu-Ulm. Bei der Zugangskontrolle am Eingang zum Gerichtsgebäude legte er dabei nach Aufforderung freiwillig und völlig unbedarft ein sogenanntes Einhandmesser vor. Was er dabei nicht berücksichtigte war, dass das Führen eines Einhandmessers eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz darstellt. Die hinzugerufenen Beamten der Polizeiinspektion Neu-Ulm stellten das Messer sicher und leiteten gegen den 29-Jährigen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.