Memmingen | Nach Sturz vom Traktor schwer verletzt

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Foto: Pöppel/Symbolbild

Am Samstagvormittag, 04.07.2020, kam es gegen 11:45 Uhr in Memmingen zu einem Verkehrsunfall mit Personenschaden.

Ein Traktor befuhr einen öffentlichen Feldweg. Aus noch nicht abschließend geklärter Ursache stürzte ein 27-jähriger Beifahrer von der Zugmaschine, wurde vom Anhänger überrollt und verletzte sich schwer. Der junge Mann kam zur weiteren Behandlung in ein nahegelegenes Klinikum.

Es wird nun gegen den 35-jährigen Fahrzeugführer wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie eines Zulassungsverstoßes ermittelt, da der land- und forstwirtschaftliche Zweck der Fahrt nicht erfüllt war. Im Einsatz war ebenfalls der Rettungshubschrauber „Christoph 40“ aus Augsburg.

Anmerkung der Redaktion: Das landwirtschaftliche Gespann war für einen örtlichen Verein im Einsatz, es wurde in der Ortschaft Altmetall gesammelt. Für diesen Zweck gibt es in Bayern eine Sonderregelung – wie folgt:

Landwirtschaftliche Fahrzeuge dürfen nach wie vor bei nicht gewerbsmäßigen Altmaterialsammlungen eingesetzt werden

Der Einsatz landwirtschaftlicher Fahrzeuge zur nicht gewerbsmäßigen Altmaterialsammlung steht einer Kfz-Steuerbefreiung nicht im Wege.

Landwirtschaftliche Fahrzeuge sind von der Kfz-Steuer befreit. Begünstigt sind dabei auch Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und Anhänger, wenn sie

  1. auf örtlichen Brauchtumsveranstaltungen (z. B. Faschingsumzüge, Schützen- und Feuerwehrfeste, Einholen und Aufstellen von Maibäumen),
  2. für nicht gewerbsmäßig durchgeführte Altmaterialsammlungen oder Landschaftssäuberungsaktionen,
  3. zu Feuerwehreinsätzen oder Feuerwehrübungen,
  4. von Feldgeschworenen im Rahmen ihrer Tätigkeit oder
  5. auf den An- oder Abfahrten zu Einsätzen nach den Nummern 1 bis 4

verwendet werden und für jede eingesetzte Zugmaschine ein eigenes Kennzeichen zugeteilt ist.

Im Ergebnis bedeutet dies, das beispielsweise für nicht gewerbsmäßig Kleider- und Altpapiersammlungen bedenkenlos ein Landwirt mit seinem Traktor samt Anhänger durch die Straßen fahren kann und aktive Vereinsmitglieder die von der Bevölkerung bereitgestellten Materialien einsammeln können. Für die Zugmaschine ist die entsprechende Fahrerlaubnis vorzuweisen.

Quelle: Beauftragter für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung (hier)