Memmingen | 77-jähriger Pkw-Lenker fährt zehnjährige Schülerin an Grundschule an

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Foto: Pöppel/Symbolbild

Zu einen schweren Unfall kam es am Montagmittag, 29.06.2020, auf dem Parkplatz der Theodor-Heuss Grundschule im Memminger Westen. Ein 77-jähriger Mercedes-Fahrer war auf der Machnigstraße stadteinwärts unterwegs und wollte nach links auf den Parktplatz des Lebensmitteldiscounters und der Grundschule einfahren. Dabei streifte der 77-Jährige einen wartenden Pkw und erschrak. Dabei verwechselte er die Bremse mit dem Gaspedal und fuhr eine zehnjährige Schülerin an. Das Mädchen wurde bei dem Unfall schwer verletzt. Der Mercedes kam vor einem Bauzaun vor einem Gerüst zum Stehen, der ebenfalls beschädigt wurde. Herbeieilende Mütter und Väter kümmerten sich umgehend um das Kind und leisteten Erste-Hilfe bis zum Eintreffen des Notarztes. Die Zehnjährige wurde mit dem Rettungsdienst ins Klinikum Memmingen gebracht.

In der Vergangenheit hat der Elternbeirat der Theodor-Heuss-Schule mehrfach auf die Park- und Abholsituation an der Grundschule aufmerksam gemacht. Die Eltern sehen schon seit langem hier ein erhöhtes Gefahrenpotential für ihre Kinder.

 

UPDATE Polizeibericht

In den späten Vormittagsstunden des Montags, 29.06.2020, befuhr ein 77-jähriger Pkw-Lenker die Machnigstraße stadteinwärts. Auf Höhe der Theodor-Heuss-Schule wollte er nach links auf den dortigen Parkplatz abbiegen. Beim Abbiegevorgang touchierte er einen wartenden Pkw, geriet in Panik und verwechselte dann das Gaspedal mit dem Bremspedal. In der Folge beschleunigte er seinen Pkw, touchierte leicht eine Schülerin und kam dann an einem Steinvorsprung und Baugerüst zum Stehen. Glücklicherweise wurde die Schülerin nicht schwerer verletzt, musste aber trotzdem ins Klinikum Memmingen verbracht werden. Die Gesamtschadenshöhe wird auf circa 18.000 Euro beziffert.

Redaktionelle Korrektur der Polizei: Fälschlicherweise wurde anfangs von leichten Verletzungen der Schülerin ausgegangen und dementsprechend von einem milden Unfallhergang. Korrekt ist, dass die Schülerin nicht lediglich „leicht“ touchiert wurde, sondern dass diese vom Fahrzeug erfasst wurde und dass sie durch den Verkehrsunfall schwer verletzt wurde und stationär ins Klinikum aufgenommen werden musste.