Memmingen | Messerangriff gegen Ehepartner – 27-Jähriger in Klinik geflogen zur Notoperation

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Symbolbild

Am frühen Samstagnachmittag,amstag, 30.05.2020, wurde ein 27-jähriger Bewohner einer Memminger Obdachlosenunterkunft mit einem Messer schwerstverletzt. Er wurde mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen und notoperiert. Sein Zustand ist aktuell stabil.

Noch am Samstagnachmittag übernahmen Beamte des Kriminaldauerdienstes (KDD) der Kirminalpolizei Memmingen, des zuständigen Fachkommissariats und der Spurensicherung die weiteren Ermittlungen am Tatort. Auch der für Kapitaldelikte zuständige Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Memmingen verschaffte sich vor Ort einen ersten Überblick. Aufgrund der bisherigen Ermittlungen der Memminger Kriminalpolizei besteht der dringende Verdacht, dass das Opfer vom 43-jährigen Ehepartner mit einem Messer durch einen Stich im Bereich des Brustbeins lebensgefährlich verletzt wurde. Ein Küchenmesser konnte als mutmaßliche Tatwaffe in der gemeinsamen Wohnung aufgefunden und sichergestellt werden. Täter sowie Opfer standen nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen erheblich unter Alkoholeinfluss.

Der noch am Tatort vorläufig festgenommene 43-Jährige wurde wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten Totschlags am Sonntag dem Bereitschaftsrichter des Amtsgerichts Neu-Ulm vorgeführt. Dieser erlies auf Antrag der Staatsanwaltschaft Memmingen Untersuchungshaftbefehl. Er wurde in eine bayerische Justizvollzugsanstalt gebracht.

Ein 25-jähriger Mann, welcher ebenfalls in der Unterkunft wohnhaft ist, wurde, nachdem er zunächst ebenfalls vorläufig festgenommen worden war, wieder aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen. Der erste Anfangsverdacht einer Tatbeteiligung hatte sich nicht bestätigt.

Die Motivlage dürfte im persönlichen Bereich der Eheleute zu suchen sein. Bereits am Freitag, 22.05.2020, kam es zwischen den gleichen Beteiligten zu einem ähnlichen Vorfall mit glücklicherweise geringeren körperlichen Folgen für das 27-jährige Opfer. Zu den Hintergründen dieser Tat äußerten sich bislang weder das Opfer noch der Tatverdächtige.