Buchloe | Ungewöhnliche Unfallflucht – Schadensleider entfernt sich ohne Personalien anzugeben

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Im Regelfall wird eine Unfallflucht vom Verursacher eines Verkehrsunfalles begangen. Am Dienstagnachmittag jedoch flüchtete der Geschädigte nach einem Unfall. Auf einem Firmenparkplatz an der Neuen Mitte war eine 32-jährige Buchloerin rückwärts aus einer Parklücke gefahren und hatte dabei übersehen, dass hinter ihr ein 83-jähriger Mann mit seinem Pkw vorbei fuhr, so dass es zum Zusammenstoß kam, bei dem beide Autos leicht beschädigt wurden. Die Frau wollte nun vom Geschädigten dessen Personalien, um den Unfall ihrer Versicherung melden zu können. Der alte Mann wollte jedoch seinen Namen und die Telefonnummer nicht nennen und auch keine Unfallaufnahme durch die Polizei und fuhr letztlich einfach weg. Daraufhin meldete die Frau den Unfall bei der Polizei. Da der Unfallfluchtparagraph allen an einem Unfall Beteiligten verbietet, sich unerlaubt zu entfernen, gilt dies natürlich nicht nur für den Verursacher, sondern auch für den Geschädigten, der nun eine entsprechende Strafanzeige erhält.