Neu-Ulm | Neuer Bußgeldkatalog: Dreistündige Geschwindigkeitsmessung – 44 Fahrverbote – 120 Einträge ins Fahreignungsregister

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Symbolbild

Insbesondere in Bezug auf Fahrverbote zeigen die verschärften Anpassungen im Bußgeldkatalog offensichtlich gravierende Auswirkungen. Dies untermauert eine über dreistündige Geschwindigkeitsmessung am Freitag, 01.05.2020, auf der Bundessstraße 10, in Höhe der Anschlussstelle Neu-Ulm, in Fahrtrichtung Ulm.

Die Bilanz weist über 120 Verkehrsteilnehmer aus, die mit einer Anzeige und Punkten im Fahreignungsregister bedacht werden. Davon wiederum rasten 44 Pkw-Fahrer mit deutlich über 95 km/h bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h im Bereich unmittelbar vor dem Lärmschutzkanal. Neben einer Geldbuße in Höhe von mindestens 80 Euro müssen diese auch mit einem Fahrverbot rechnen. Ein Pkw-Fahrer wurde sogar mit über 140 km/h ertappt. Diesen erwartet ein Bußgeld in Höhe von 440 Euro und ein zweimonatiges Fahrverbot. Fast jeder dreizehnte Verkehrsteilnehmer war an diesem Vormittag zu schnell unterwegs.