Füssen | Maskenpflicht: Supermarktmitarbeiter trägt ihre Maske nicht richtig – Anzeige gegen die Frau und ihre Vorgesetzte

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In Bayerns Supermärkten gilt seit Montag, 27.04.2020, eine Maskenpflicht für alle Personen, auch die Mitarbeiter. Jedoch wurde diese am Dienstagnachmittag, 28.04.2020, von einer Mitarbeiterin eines Supermarktes in der Kemptener Straße in Füssen im Ostallgäu nicht beachtet. Dieser hing lose am Hals. Die Kassiererin sowie die Marktleiterin erwarten nun Anzeigen gegen das Infektionsschutzgesetz. Beide wurden nochmals durch die eingesetzte Streife auf die geltenden Bestimmungen hingewiesen.