Überwachung der grünen Grenze im Bezirk Reutte (A)

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Symbolbild

Seit 19. März 2020 werden durch die österreichischen Behörden Grenzkontrollen zu Deutschland durchgeführt. Die Wiedereinführung dieser temporären Grenzkontrollen dienen der Verhinderung der weiteren Ausbreitung der Corona-Pandemie (SARS-CoV-2). Seitdem ist ein Grenzübertritt nur mehr an den dafür vorgesehenen und geöffneten Grenzübergangsstellen erlaubt. Das österreichische Bundesheer ist im Rahmen einer sicherheitspolizeilichen Assistenzleistung mit Aufgaben der Grenzüberwachung an der Binnengrenze zu Deutschland betraut.
Speziell die Rad- und Wanderwege im deutsch/österreichischen Grenzgebiet im Bereich des Tannheimertals sowie im Bereich Füssen und im Bereich Plansee/Garmisch bilden ein beliebtes Ausflugsziel für die deutsche und österreichische Bevölkerung im Grenzgebiet. Aufgrund der bevorstehenden Feiertage und der guten Wetterprognose für die Osterfeiertage wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Grenzübertritt im Bereich der so genannten „grünen Grenze“ (Binnengrenze) nicht erlaubt und sohin strafbar ist. Mit entsprechenden Kontrollen sowohl durch die Polizei als auch durch Kräfte des Bundesheeres muss jederzeit gerechnet werden.
Die Bevölkerung wird ersucht, für einen Grenzübertritt im Bezirk Reutte die folgenden, dafür geöffneten, Grenzübergangsstellen zu verwenden:

· Musau / Füssen / Pinswang: 00:00 – 24:00 Uhr
· Ehrwald / Schanz: 06:00 – 08:00 Uhr und 18:00 – 20:00 Uhr