Allgäu | Übersicht der Verstöße im Rahmen der Ausgangsbeschränkungen

-

Print Friendly, PDF & Email

Immenstadt | Am Donnerstag, 02.04.2020, gegen 12.30 Uhr, wurde am Kreisverkehr Missener-/Montfortstraße in Immenstadt im Allgäu eine Gruppe von fünf Personen auf einer Bank sitzend festgestellt. Die Personen wurden belehrt und die Zusammenkunft aufgelöst. Zwei Männer, 62 und 72 Jahre alt, wollten nicht aufstehen und zeigten sich völlig uneinsichtig. Gegen beide wird nun Anzeige erstattet.

 

Immenstadt | Am Donnerstag, gegen 17.55 Uhr, wurden an der Iller drei Personen im Alter von 19 bis 22 Jahren festgestellt, die sich dort getroffen hatten und zusammen Alkohol konsumierten. Die Personen wurden belehrt und zur Anzeige gebracht.

 

Immenstadt | Am Donnerstag, gegen 22.45 Uhr, wurden am Klosterplatz zwei junge Männer, 19 und 21 Jahre alt, angetroffen, die sich trotz Ausgangsbeschränkung und ohne Vorliegen eines triftigen Grundes dort getroffen hatten. Beide wurden zur Anzeige gebracht.

 

Oberstaufen | Im Rahmen der Überwachung der Corona Ausgangssperre am Donnerstag, 02.04.2020, in Oberstaufen, wurden drei junge Männer angetroffen und kontrolliert. Während einer der dreien wegrannte, versuchte ein weiterer noch ein Päckchen mit Marihuana verschwinden zu lassen. Bei den beiden jungen Männern im Alter zwischen 19 und 23 Jahren, welche vor Ort festgehalten werden konnten, wurde durch die Staatsanwaltschaft Kempten eine Wohnungsdurchsuchung angeordnet. Bei diesen Durchsuchungen konnte in der Wohnung des 23-Jährigen weitere 10 Gramm Marihuana, sowie zwei Gramm Ecstasy sichergestellt werden. Auch in der Wohnung des 19-Jährigen konnten weitere vier Gramm Marihuana sowie ein verbotenes Messer und ein verbotener Wurfstern sichergestellt werden. Gegen die beiden jungen Männer kommen nun neben den Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz, Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Waffengesetz dazu.

 

Oberstaufen | Am Donnerstag, 02.04.2020, gegen 13.40 Uhr wurde in Oberstaufen ein Kradfahrer aus Weilheim kontrolliert, welcher mit seiner Harley-Davidson eine Spritzfahrt nach Oberstaufen unternommen hat. Dieser wurde nun wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz angezeigt.

 

Kempten | Am Donnerstagvormittag wurden zwei Pkw-Fahrer angezeigt; der eine fuhr gerade zur Waschanlage, der andere verließ gerade die automatisierte Waschstraße; in beiden Fällen war dies nicht erlaubt; die Regelung besagt, dass die Nutzung von Autowaschanlagen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit erlaubt ist; im privaten Bereich – so wie hier vorliegend – ist dies jedoch kein triftiger Grund, seine Wohnung zu verlassen.

 

Kempten | In der Nacht vom Donnerstag auf Freitag, 03.04.2020, wurden mehrere Personen wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz angezeigt. Es handelt sich um unzulässigen Besuch bei Verwandten, unzulässige gemeinsame Taxifahrt und Restaurantbesuch von nicht gemeinsam lebenden Personen mit Unterschreitung des Mindestabstands. In letzterem Fall wird auch eine Anzeige gegen den Restaurantbetreiber geprüft.

 

Nesselwang | In einem Hinterzimmer in einer stillgelegten Gastwirtschaft wurden am Donnerstagabend bei einer Kontrolle fünf Männer und eine Frau beim Biertrinken angetroffen. Da sich die Personen nicht an die Ausgangsbeschränkungen und die Kontaktverbote nach den Corona Schutzbestimmungen hielten, wurde sie alle angezeigt. Die Trinkrunde wurde von der Polizei aufgelöst und die Personen einzeln nach Hause geschickt. Die Personen werden mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen müssen.

 

Füssen | Im Rahmen der durch die Polizeiinspektion Füssen durchgeführten Kontrollen bezüglich der Ausgangsbeschränkungen, konnte am späten Donnerstagabend ein Campingbus im Landschaftsschutzgebiet am Alatsee festgestellt werden. In diesem übernachtete ein Paar aus Augsburg. Die 26-Jährige und ihr 30-jähriger Freund gaben an, am Morgen aus Augsburg zum Wandern nach Füssen gekommen zu sein und dass sie anschließend übernachten wollten, um am nächsten Tag zurück nach Augsburg zu fahren. Das Paar erwartet nun ein Bußgeld gem. dem bayerischen Landschaftsschutzgesetz sowie dem Infektionsschutzgesetz.

 

Füssen | Bei einer Polizeikontrolle in Füssen stellten die Beamten fest, dass zwei Freunde ihre jeweilige Wohnung nur verlassen haben um gemeinsam eine Spielekonsole abzuholen. Die zwei Heranwachsenden im Alter von 19 und 20 Jahren erwartet nun eine Bußgeldanzeige. Bitte verlassen Sie ihr Wohnanwesen nur wenn sie einen triftigen Grund dafür haben. Die Ansteckungsgefahr ist nicht zu unterschätzen.

 

Marktoberdorf | Mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei wurden am Donnerstagnachmittag Kontrollen durchgeführt, um die Ausgangsbeschränkungen zu überwachen. Hierbei wurden zwei Verstöße festgestellt und zur Anzeige gebracht. Zwei Jugendliche waren ohne triftigen Grund zusammen in einem Auto unterwegs. Außerdem wurde noch ein Spaziergänger kontrolliert, bei dem sich herausstellte, dass er von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gesucht wurde.

 

Lindau | Zu einer Vielzahl an Verstößen gegen die Vorschriften zur Begrenzung der Ausbreitung von Corona kam es auch am Donnerstag. Insgesamt wurden mehr als zehn Personen zur Anzeige gebracht. Dabei wurden die Vorschriften von Leuten beiderlei Geschlechts und unterschiedlichsten Alters missachtet. Gründe, die nicht als „triftig“ nach den Vorschriften gelten, waren unter anderem privates Autowaschen, Treffen unter Freunden und feiern, Besuche, gemeinsames Einkaufen und gemeinsames Spazierengehen im Park von Leuten, die nicht aus einem gleichen Hausstand waren, sowie gemeinsame Fahrten dorthin.
Gegen alle wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

 

Günzburg | Donnerstagnachmittag wurde im Bereich der Ulmer Straße ein Pkw von einer Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Günzburg angehalten und die drei männlichen Insassen im Alter von 19, 22 und 43 Jahren kontrolliert. Es stellte sich heraus, dass die drei Männer gegen die aktuellen Ausgangsbeschränkungen verstoßen haben. Sie waren ohne triftigen Grund unterwegs und hatten keinen familiären Bezug zueinander bzw. wohnten nicht in einem gemeinsamen Haushalt. Gegen alle drei Personen wurde ein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz eingeleitet.

 

Weißenhorn | Am Donnerstagmorgen, gegen 10.50 Uhr, wurden zwei junge Männer kontrolliert, die sich gemeinsam vor der Fuggerhalle aufhielten. Den Beamten fiel sofort der Geruch nach Marihuana auf, woraufhin die beiden Männer angaben, unmittelbar vor der Kontrolle einen frisch gerauchten Joint in einen Abwasserschacht geworfen zu haben. Wie sich weiter herausstellte, hatte der jüngere der Beiden bereits die Tage zuvor Cannabisprodukte konsumiert. Ein Drogenschnelltest verlief sodann positiv. Da der 23-Jährige mit seinem Auto zur Fuggerhalle gefahren war, wurde bei ihm eine Blutentnahme durchgeführt. Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs konnte eine Druckverschlusstüte mit einer geringen Menge Marihuana festgestellt werden, die dem älteren der Beiden zugeordnet werden konnte. Gegen den 24-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des illegalen Besitzes von Marihuana eingeleitet. Gegen den 23-Jährigen wird wegen des Fahrens unter Drogeneinfluss ermittelt, und beide Personen erhielten eine bußgeldbewährte Anzeige, da sie ihre Wohnungen ohne triftigen Grund verlassen hatten.
Am Donnerstagnachmittag wurde die Polizeiinspektion Weißenhorn von mehreren Beamten der Bereitschaftspolizei unterstützt. Im Zuge der Kontrollen konnten die Unterstützungskräfte mehrere Verstöße gegen die bayernweite Ausgangsbeschränkung feststellen.
Gegen 15.00 Uhr herrschte an einem im Gewerbegebiet angesiedelten Autowaschpark reges Treiben. Gemäß der Bayerischen Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie ist das Verlassen der eigenen Wohnung nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Gemäß Konkretisierung des bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration stellt die Autowäsche im privaten Bereich keinen triftigen Grund dar. Die angetroffenen Autobesitzer wurden diesbezüglich belehrt.
Gegen 15.40 Uhr kontrollierte eine Streife der Bereitschaftspolizei einen Motorradfahrer mit Wohnsitz in Senden. Der junge Fahrer gab an mit dem Motorrad zum Tanken zu fahren. Allerdings war der Tank des Motorrads bis oben hin voll. Der 21-jährige Mann hatte die Beamten wohl nicht die Wahrheit gesagt und konnte auch danach keinen triftigen Grund für das Verlassen seiner Wohnung angeben. Ihn erwartet nun ein Bußgeld wegen des Verstoßes gegen die Ausgangsbeschränkung.
Gegen 16.20 Uhr kontrollierte eine Streife der Polizeiinspektion Weißenhorn zwei erwachsene Männer auf einem abgesperrten Kinderspielplatz in der Adolf-Wolf-Straße. Gegen beide Personen wurden bußgeldbewährte Anzeigen erstattet.
Gegen 16.30 Uhr stellte eine Streife der Bereitschaftspolizei zwei fußballspielende Personen auf dem Bolzplatz der Illerberger Straße fest. Da die Benutzung des Platzes, und das Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund untersagt sind, wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erstattet.
Gegen 17.15 Uhr wollte eine Streife der Bereitschaftspolizei einen jungen Mann auf dem Parkplatz des Rewe-Marktes in der Herzog-Georg-straße kontrollieren, der mit seinem Motorrad, an dem kein amtliches Kennzeichen angebracht war, den Parkplatz verlassen wollte. Der Motorradfahrer missachtete die Anhaltesignale und raste in waghalsiger Art und Weise davon. Die Beamten nahmen die Verfolgung auf, verloren jedoch aufgrund der völlig rücksichtslosen Fahrmanöver des Motorradfahrers die Spur. An der sofortigen Fahndung nach dem flüchtigen Motorradfahrer beteiligten sich insgesamt sieben Streifenfahrzeuge. Die weiteren Ermittlungen waren von Erfolg gekrönt, der 18-jährige Motorradfahrer konnte zu einem späteren Zeitpunkt an seiner Wohnandresse in Dürrlauingen angetroffen werden. Hinweise auf einen Drogen- oder Alkoholeinfluss ergaben sich nicht. Bezüglich seiner Flucht vor der der polizeilichen Kontrolle machte er keine plausiblen Angaben. Den Fahranfänger erwarten nun mehrere Anzeigen, unter anderem wegen eines Kraftfahrzeugrennens (§315d StGB) und Kennzeichenmissbrauchs. Darüber hinaus wird die Führerscheinstelle in Kenntnis gesetzt, welche die Geeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr zu prüfen hat. Möglicherweise hat der Motorradfahrer während seiner Flucht andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gar gefährdet. Sollte dies der Fall sein werden diese Zeugen gebeten sich telefonisch mit der Polizeiinspektion Weißenhorn in Verbindung zu setzen (Tel.: 07309/9655-0).

 

Vöhringen-Illertissen | Im Verlauf des Donnerstag stellte die Polizei Illertissen im Rahmen ihrer Kontrollmaßnahmen bezüglich der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Ausgangsbeschränkungen diverse Verstöße fest. Die Betroffenen müssen mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen. Im Bereich der Friedrich-Ebert-Straße wurde am Nachmittag ein 15-Jähriger angetroffen, der einen Freund besucht hatte. Der Jugendliche war hierzu extra aus dem Raum Pfaffenhofen an der Roth nach Illertissen gefahren. Am Abend konnten dann auf einem Spielplatz im Illertisser Ortsteil Au zwei Jugendliche festgestellt werden, welche dort auf einer Bank Platz genommen hatten. Spielplätze sind derzeit für die Allgemeinheit gesperrt. Die 17- und 18-Jährigen erhielten eine Platzverweis. Ebenfalls am Abend ging bei der Polizei Illertissen die Mitteilung ein, dass in Vöhringen im Garten eines Anwesens in der Nibelungenstraße mehrere Personen grillen würden. Auch dieses Treffen musste durch die Beamten aufgelöst werden, da die Bewohner des Hauses widerrechtlich Besuch empfangen hatten. Vier Personen im Alter zwischen 17 und 22 Jahren erhielten eine Anzeige. Ebenfalls in Vöhringen fiel einem Zeugen in der Ulmer Straße ein Pkw besetzt mit drei jungen Männern auf, welcher dort mehrmals im Kreis fuhr. Die verständigte Polizeistreife konnte den Wagen wenig später kontrollieren. Die Männer im Alter zwischen 19 und 24 Jahren hatten keinen triftigen Grund für ihren Aufenthalt im öffentlichen Raum. Sie drehten lediglich eine Spritztour. Auch sie erhalten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige und wurden von den Beamten nach Hause geschickt.

 

Neu-Ulm | Am Donnerstag wurden im Dienstbereich der PI Neu-Ulm wieder verstärkt Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung der Maßnahmen im Rahmen der Allgemeinverfügung durchgeführt. Hierbei wurden einige Verstöße festgestellt und diese mussten zum Teil auch zur Anzeige gebracht werden. Die Betroffenen müssen jetzt mit einem Bußgeld von mindestens 150 Euro rechnen. In diesem Zusammenhang erfolgt nochmal der Hinweis, dass zum Beispiel ein Spazierenfahren mit dem Auto kein triftiger Grund zum Verlassen der Wohnung ist. Auch ein längeres Verweilen auf Parkbänken oder Niederlassen auf einer Wiese ist nicht gestattet. Die Einhaltung der Maßnahmen wird weiter verstärkt durch die Polizeiinspektion Neu-Ulm kontrolliert.

 

Bad Wörishofen | Am Donnerstag, 02.04.2020, wurden sechs Männer im Alter zwischen 19 und 33 Jahren bezüglich der Ausgangsbeschränkung kontrolliert, weil diese auf einem Parkplatz an der Bahnhofstraße Fußball spielten. Den Betroffenen wurde ein Platzverweis erteilt. Gegen sie wird nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gemäß dem Infektionsschutzgesetz eingeleitet.