Senden – Weißenhorn – Roggenburg | Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz und den Ausgangsbeschränkungen

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Symbolbild

Am Sonntagmittag, 22.03.2020, gegen 11.15 Uhr, wurde ein Autofahrer im Stadtpark Senden angehalten und kontrolliert. Dieser gab an von seinem Schrebergarten zu kommen, aus dem er Gartenwerkzeug holte. Da dies kein triftiger Grund im Sinne der bekannten Allgemeinverfügung war, wurde der Mann über die gesetzlichen Vorschriften belehrt und zur Anzeige gebracht.
Kurz darauf kontrollierten die Beamten einen Autofahrer in der Berliner Straße in Senden. Im Fahrzeug befanden sich zwei Männer, die angaben, nur aus Langeweile mit dem Auto herumzufahren. Über die bayernweit verhängte Ausgangsbeschränkung wussten die Männer angeblich nichts. Beide Personen wurden belehrt und zur Anzeige gebracht.
Am Sonntagnachmittag, gegen 15.00 Uhr teilte eine Spaziergängerin der vorbeifahrenden Streifenbesatzung mit, dass sich eine Personengruppe im Bereich des Roggenburger Weihers aufhalten solle. Bei der anschließenden Überprüfung konnten drei biertrinkende Jugendliche festgestellt werden, welche sich im abgesperrten und deutlich mit „Corona“-Warnschildern gekennzeichneten Bereich, aufhielten. Die drei jungen Männer im Alter von 22 bis 23 Jahren wurden belehrt und zur Anzeige gebracht.
Am Sonntagabend, gegen 18.30 Uhr kontrollierte eine Streife ein Fahrzeug mit fünf Insassen, welche nicht im gleichen Haushalt leben und gemeinsam eine Ausflugsfahrt unternahmen. Die Personen wurden belehrt und ebenfalls zur Anzeige gebracht.