Senden – Weißenhorn | Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz aufgrund der Corona-Problematik

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Sowohl in Senden, als auch in Weißenhorn, im Landkreis Neu-Ulm, wurden am späten Freitagnachmittag, 20.03.2020, im gewerblichen Bereich die Beschränkungen der Allgemeinverfügung aufgrund der Corona-Problematik nicht eingehalten.

In Weißenhorn konnten kurz vor 16:00 Uhr in einer Imbissbude Gäste festgestellt werden, die sich dort an einem Spielautomaten, bzw. zum Biertrinken aufhielten. In Senden wurden unerlaubterweise Tabakwaren über die Hintertür eines Geschäfts an Kunden abgegeben. Sowohl dem Inhaber der Imbissbude, als auch den Ladenbetreibern droht nun eine Anzeige wegen eines Vergehens gemäß dem Infektionsschutzgesetz.

Weiterhin konnte bereits in den frühen Samstagmorgenstunden, 21.03.2020, gegen 00:30 Uhr, ein Verstoß gegen die verhängte Ausgangssperre aufgrund der Corona-Problematik festgestellt werden. Im Rahmen der Streifenfahrt fielen den eingesetzten Beamten in Senden drei Männer auf, die vor einer Garage zusammensaßen und dort gemeinsam Alkohol konsumierten. Auf Ansprache der Beamten reagierten diese sehr unkooperativ und gleichgültig und gaben zu verstehen, dass ihnen die verhängte Ausgangssperre egal sei. Den drei uneinsichtigen Männern wurde ein Platzverweis erteilt. Zudem haben diese eine Ordnungswidrigkeitenanzeige aufgrund eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz zu erwarten.