Stadt Memmingen | COVID-19: Information zu Schulen, Kitas, Kindergärten und Veranstaltungen

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In der Stadt bleiben aufgrund der aktuellen Corona-Lage etliche Einrichtungen geschlossen

Das Bayerische Staatsministerium hat für den Freistaat Bayern entschieden, dass die Schulen und Kindertagesstätten bis auf Weiteres geschlossen bleiben. Dies betrifft auch das Stadtgebiet Memmingen. Die Stadt Memmingen hat außerdem eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab sofort Veranstaltungen über 500 Personen verbietet. Es wird zusätzlich empfohlen, Veranstaltungen in Räumen mit mehr als 100 Teilnehmern in eigener Verantwortung abzusagen und nicht daran teilzunehmen.

Darüber hinaus hat die Stadt Memmingen entschieden, dass ab Montag, 16. März 2020 die Turnhalle/ Umkleidekabinen der Außensportanlagen, die Städtischen Museen und die Stadtbibliothek geschlossen bleiben. Zudem entfällt der Unterricht an der Städtischen Sing- und Musikschule sowie das Vhs-Kursprogramm. Das Hallenbad bleibt zunächst geöffnet.

Es wird darauf hingewiesen, dass in der Aussegnungshalle am Waldfriedhof weniger Stühle in größerem Abstand zueinander aufgestellt werden.

Weitere Informationen zur Notfall-Betreuung in den Kindertagesstätten

Ab Montag, 16. März 2020 gilt ein Betretungsverbot für Kinder in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Heilpädagogischen Tagesstätten. Dieses Verbot gilt nicht für das Personal.

Ausnahmen wird es für Kinder geben, bei denen beide Erziehungsberechtigte, im Fall von Alleinerziehenden der/ die Alleinerziehende in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind und

die Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen,

die Kinder nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen
bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und die Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen,

die Kinder sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben,
das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet beim Robert Koch-Institut) bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und die Kinder keine Krankheitssymptome zeigen (vgl. Allgemeinverfügung vom 06.03.2020).

Zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und die Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Konkretisierungen finden Sie auf www.kita.memmingen.de.

Für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Heilpädagogische Tagesstätten bedeutet dies, dass die Kinder, die vom Betretungsverbot ausgenommen sind, in der Kindertageseinrichtung betreut werden, die sie gewöhnlich besuchen. Es werden also keine speziellen Notfallkitas eingerichtet, sondern jede Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Tagesstätte hat eine entsprechende Notbetreuung sicherzustellen.

In jeder Kindertageseinrichtung der Stadt und der Unterhospitalstiftung wird ein Notdienst eingerichtet. Bei geringer Belegung werden ggf. im Laufe der Woche die Notgruppen von KiTas zusammengelegt. Dies gilt auch für die KiTas der freien Träger. Zusammenlegungen von KiTa-Notgruppen werden auf www.kita.memmingen.de veröffentlicht.

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