Neu-Ulm | COVID-19: Umgang mit Veranstaltungen

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Staatsministerium erlässt Allgemeinverfügung

Um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 zu verhindern, hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege eine Allgemeinverfügung zum Umgang mit Veranstaltungen erlassen. Diese Anordnung trat am Dienstag, 11. März 2020, ab 12:00 Uhr in Kraft und gilt bis einschließlich Sonntag, 19.04.2020. Hintergrund ist, dass der Ministerrat am Montag, 10. März 2020, ein Verbot von Großveranstaltungen in Bayern beschlossen hat. Damit kommt die Bayerische Staatsregierung den Empfehlungen des Bundes nach, wie es im Bericht aus der Kabinettssitzung der Bayerischen Staatskanzlei heißt.

Die Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege besagt, dass Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern in Bayern bis einschließlich 19.04.2020 verboten sind. So sei bei Großveranstaltungen mit mehr Menschen aus Nachbarregionen, anderen Bundesländern oder anderen Ländern zu rechnen, wodurch das Virus weiter verbreitet werden kann. Darüber hinaus sei es schwieriger oder gar nicht möglich, im Nachgang mögliche Kontaktpersonen zu ermitteln, falls ein Teilnehmer im Nachhinein positiv auf SARS-CoV-2 getetstet wird. Zudem gilt es, Personen aus sogenannten Risikogruppen wie zum Beispiel ältere Menschen besonders zu schützen.

Hygiene-Maßnahmen können das Risiko einer Ausbreitung einer COVID-19-Erkrankung bei solch großen Veranstaltungen nicht ausreichend senken, heißt es weiter in der Allgemeinverfügung.

Des Weiteren hat der Ministerrat in seiner Sitzung am 10.03.2020 erörtert, dass bei Veranstaltungen zwischen 500 und 1000 Teilnehmern eine genaue Risikobewertung vorzunehmen ist. Hier gelten die Richtlinien des Robert Koch-Instituts und des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).

Veranstalter werden deshalb gebeten, ihre jeweilige Veranstaltung im Landkreis Neu-Ulm gemäß dieser Prinzipien zu prüfen und gegebenenfalls danach zu handeln.

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risiko_Grossveranstaltungen.html

Hier spielen unter anderem folgende Fragen eine Rolle: Kommt eine größere Anzahl von Menschen zusammen und wie groß ist der Abstand zwischen den Menschen? Nehmen Menschen aus Regionen mit gehäuftem Auftreten von COVID-19-Fällen teil? Nehmen Menschen aus anderen Risikogebieten teil? Nehmen ältere Menschen oder Menschen mit Vorerkrankungen teil? Gibt es eine enge Interaktion zwischen den Teilnehmern? Wie lange dauert die Veranstaltung? Sind ausreichende Möglichkeiten zur Händehygiene vorhanden? usw.

Aufgrund der Gefahr einer weiteren Verbreitung des Virus wird im Zweifel um Zurückhaltung und Absage der Veranstaltung gebeten. Sollte ein Veranstalter an der Durchführung festhalten wollen, ist dies dem Landratsamt Neu-Ulm mitzuteilen, damit dieses eine Risikobewertung vornehmen kann.

Bei Veranstaltungen unter 500 Personen liegt die Entscheidung bei jedem Einzelnen, ob er diese abhält oder besucht. Auch hier können die oben genannten Richtlinien des Robert Koch-Instituts bei der Entscheidung helfen. Das Landratsamt bittet zudem jeden Einzelnen abzuwägen, was ihm im Alltag so wichtig ist, dass er darauf in nächster Zeit nicht verzichten möchte.

 

Links und weitere Informationen

Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zum Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern

https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/2020-03-11_veranstaltungen_allgemeinverfuegung.pdf