Memmingerberg | Trunkenheitsfahrten müssen nicht sein, aber immer wieder wird die Polizei fündig, auch bei alten Bekannten

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Symbolbild

Schlichtweg als unbelehrbar kann das Verhalten eines Pkw-Lenkers bezeichnet werden, der am Samstagmittag, 08.02.2020, auf der Anfahrt zum Flughafen Meemmingen in Memmingerberg, Lkrs. Unterallgäu, kontrolliert wurde. Zunächst konnte der Fahrzeugführer keinen Führerschein vorzeigen, da dieser bereits aufgrund einer früheren Alkoholfahrt eingezogen worden war. Folglich beging er bereits hiermit einen schwerwiegenden Verstoß gegen Verkehrsvorschriften.

Nicht schlecht staunten die Beamten jedoch, als ein erneuter Atemalkoholtest auch an diesem Tag einen viel zu hohen Wert aufwies. Den Herrn erwartet jetzt eine Strafverfahren wegen Fahrens trotz Fahrverbot, sowie eine erneute Anzeige wegen des Fahrens unter Alkoholeinfluss. Seinen Führerschein wird er wohl sobald nicht mehr zurückbekommen.

Ebenso ein Strafverfahren erwartet einen 44-jährigen Radfahrer, der bereits bei einem vorangehenden Einsatz polizeilich und sichtlich betrunken in Erscheinung trat. Nachdem der Mann von der Polizeiinspektion Memmingen entlassen wurde, fiel er wenige Zeit später einer Polizeistreife auf, wie er wackelig auf einem Fahrrad in der Memminger Innenstadt unterwegs war. Ein Atemalkoholtest erbrachte nahezu zwei Promille. Es folgte eine Blutentnahme zur genauen Bestimmung des Alkoholwertes, sowie eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Memmingen.