Ulm | Kinderkrankenschwester aus Untersuchungshaft entlassen – Haftbefehl am Sonntag auf Antrag der Staatsanwaltschaft aufgehoben

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Foto: Zwiebler

Wie berichtet → hier ←, war einer Ulmer Kinderkrankenschwester zur Last gelegt worden, dass sie in den frühen Morgenstunden des 20. Dezember 2019 fünf in einem Zimmer in der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin in Ulm untergebrachte Frühgeborene mittels Morphinverabreichungen in Lebensgefahr versetzt haben soll. Aus diesem Grund war gegen die junge Frau am vergangenen Mittwochnachmittag, 20.01.2020, auch Haftbefehl ergangen.

Die weiteren Ermittlungen ergaben nun, dass der dringende Tatverdacht gegen die Frau nicht aufrechterhalten werden kann. Der dringende Tatverdacht gegen die Krankenschwester beruhte auf einem Fund in ihrem Spind an ihrem Arbeitsplatz. Dort hatten die Ermittler eine Spritze gefunden, in welcher sich nach ersten Untersuchungsergebnissen in der Muttermilch mutmaßlich auch Morphin befunden habe. Weitere Analysen des Spritzeninhalts bestätigten diesen Verdacht jedoch nicht.

Der Haftbefehl wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ulm noch im Laufe des Sonntags durch den Bereitschaftsrichter des Amtsgerichts Ulm aufgehoben. Zudem ordnete die Staatsanwaltschaft ihre umgehende Freilassung an. Der Leiter der Ulmer Staatsanwaltschaft Christof Lehr drückte der Frau sein Bedauern aus.