B28 | Polizei kontrolliert Durchfahrtsverbot im Rahmen der Luftreinhaltepläne von Ulm und Neu-Ulm

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Symbolbild

Das bestehende Durchfahrtsverbot aufgrund der Luftreinhalte-/Aktionspläne der Städte Ulm und Neu-Ulm für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen hatte die Autobahnpolizei Günzburg am Donnerstagvormittag, 12.12.2019, im Blick.

Bei einer dreistündigen Kontrollaktion auf der B28, zwischen der Anschlussstelle Senden und dem Autobahndreieck Neu-Ulm, wurden Fahrzeuge des gewerblichen und privaten Lieferverkehrs angehalten. Im Rahmen der Luftreinhaltung dürfen die Strecke auf der B28 / B10 zwischen dem Autobahndreieck Hittistetten und Dornstadt nur Lieferfahrzeuge befahren, welche Be- und Entladestellen im Stadtgebiet bedienen bzw. Dienst- und Handwerkerleistungen erbringen. Fahrer, welche die Strecke als Abkürzung zwischen der A7 und der A8 benutzten, wurden angezeigt und mussten ein Bußgeld bezahlen.

Bilanz:
Bei 18 kontrollierten Fahrzeugen, meist Sattelzüge, mussten neun Fahrer beanstandet/angezeigt werden.

Viele der kontrollierten Kraftfahrer zeigten Verständnis und begrüßten derartige Kontrollen der Polizei. Die Autobahnpolizei wird auch künftig im Rahmen von Kontrollen das bestehende Durchfahrtsverbot überwachen. Ein Verstoß wird in der Regel mit einem Bußgeld in Höhe von 75 Euro geahndet.