A7 – Memmingen | Autobahnpolizei hat Schwerlastverkehr im Visier und wird fündig

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Symbolbild

Beamte der Autobahnpolizei Memmingen stellten im Rahmen einer Kontrolle des Schwerverkehrs am Mittwoch, 27.11.2019, unter anderem mehrfach Verstöße gegen die Sozialvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten) fest.

Zunächst musste ein 53-jähriger deutscher Lkw-Fahrer wegen mehrfacher unzulässiger Verkürzungen seiner Ruhezeiten beanstandet werden. Nur wenig später wurden bei einem 58-jährigen griechischen Lkw-Fahrer ähnliche Verstöße festgestellt. Auch bei der Überprüfung eines polnischen, eines georgischen sowie eines serbischen Lkw-Fahrers stellten die Beamten Unregelmäßigkeiten bei den Lenkzeitaufschrieben fest. Schließlich vervollständigte ein türkischer Lkw-Fahrer die internationale Vielfalt der an diesem Tag kontrollierten Lkw-Fahrer. Er hatte ebenfalls die zulässigen Tageslenkzeiten überschritten und zudem auch die wöchentlich vorgeschriebenen Ruhezeiten nicht eingehalten. Bevor er weiterfahren durfte, musste er eine Sicherheitsleistung von 500 Euro für das zu erwartende Bußgeld hinterlegen.

Am teuersten dürfte es für den 36-jährigen Fahrer eines serbischen Autotransporters werden. Dieser hatte nicht nur das eingebaute Kontrollgerät, welches die Lenk- und Ruhezeiten aufzeichnet, nicht betrieben, sondern zudem auch keine Genehmigung für den gewerblichen Güterverkehr. Zwischen den in der Schweiz geladenen beiden Pkw hatte er zudem zwei nur mangelhaft gesicherte Dieselkanister sowie Alufenster als Retourware transportiert. Für die zu erwartende Geldstrafe musste er eine Sicherheitsleistung von 2.500 Euro hinterlegen.

Selbstverständlich wurden in allen Fällen die Weiterfahrten bis zum Einbringen einer ausreichenden Ruhezeit unterbunden und auch gegen die Unternehmer der Lkw-Fahrer entsprechende Anzeigen, teils deutlich im vierstelligen Eurobereich, gefertigt.