Lindau | Schleierfahnder kontrollieren Fernreisebus und werden fündig

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Foto: Pöppel/Symbolbild

In den frühen Morgenstunden des Donnerstag, 12.09.2019, kurz nach Mitternacht, kontrollierten die Schleierfahnder der Grenzpolizei Lindau einen Fernreisebus. Durch zwei Streifen der Grenzpolizei konnten zunächst mehrere Treffer im aktuellen Fahndungsbestand festgestellt werden:

Ein 27-jähriger Ukrainer wurde von französischen Behörden gesucht. Hier war der ausländerrechtliche Status zu prüfen und die Anschrift zu ermitteln. Für die italienischen Sicherheitsbehörden musste die Anschrift eines 28-jährigen Nigerianers ermittelt werden.
Ein erst 19 Jahre alter Albaner wurde wegen Diebstahl und eines Vergehen nach dem Asylverfahrensgesetz von zwei Staatsanwaltschaften aus Norddeutschland gesucht. Weiter war er noch von Hannover und Bremen aufgrund ausländer- und zollrechtlicher Verstöße auf der Fahndungsliste. Bei der genauen Überprüfung des als Touristen reisenden Albaners wurde zudem noch festgestellt, dass er sich bereits seit mehreren Wochen über das ihm zustehende Zeitmaß im Schengener Gebiet aufhielt. Darum wurde er auch noch wegen eines ausländerrechtlichen Verstoßes zur Anzeige gebracht.

Zum Abschluss wurde durch die Beamten noch ein weiterer Verstoß gegen das Aufenthaltsrecht festgestellt. Bei einem 19-jährigen Pakistani mit Wohnsitz in Italien wurde festgestellt, dass die vorgelegten Dokumente nicht zu einem Grenzübertritt oder gar einen Aufenthalt in Deutschland berechtigen. In allen Fällen konnten die Reisenden nach Beendigung der Kontrolle und der notwendigen Sachbearbeitung die Reise fortsetzen.

 

Erfolgreich in den klassischen Bereichen der Schleierfahndung verlief eine Grenzkontrolle der Grenzpolizei Lindau. Verstärkt durch Beamte der Bereitschaftspolizei aus München wurde bereits am Donnerstag in den Nachmittagsstunden der Reiseverkehr stichprobenartig überprüft. Sowohl in Lindau als auch in Niederstaufen konnten dabei in den typischen Deliktsbereichen der Fahndung Verstöße festgestellt werden.
Am ehemaligen Grenzübergang Niederstaufen wurde zunächst ein 53-jähriger Pkw-Fahrer wegen Urkundenfälschung zur Anzeige gebracht. Der Fahrer händigte den Beamten seinen deutschen Führerschein aus, dessen eingetragene Fahrerlaubnisklassen auf eine Lkw-Berechtigung erweitert wurden. Eine genauere Inaugenscheinnahme führte aber zu dem Ergebnis, dass diese Eintragungen nicht von amtlicher Seite vorgenommen wurden. Neben einem Strafverfahren war die sofortige Sicherstellung des Führerscheines die erste Folge dieser Verfälschung. Wenig später wurde ebenfalls in Niederstaufen ein 42-Jähriger kontrolliert. Schon bei der Anhaltung konnten die Fahnder in der Mittelkonsole des Audis ein über 20 cm großes Einhandmesser sichten. Das zugriffsbereite Führen einer solchen grundsätzlich erwerbsfreien Waffe ist jedoch nur in begründeten und überprüfbaren Fällen zulässig. Da der Betroffene keine plausible Erklärung hierzu vorbringen konnte, wurde das Messer sichergestellt. Ihn erwartet jetzt ein Bußgeld des Landratsamtes Lindau.
Zeitgleich wurden die eingesetzten Beamten der Grenzpolizei und der Münchner Kollegen auch in Lindau/Zech fündig. Bei einer 21-jährigen Frau konnte bei der Durchsuchung ihrer mitgeführten Einkaufstüte Marihuana sichergestellt werden. Unter dem Einfluss von Cannabis stand wenig später ein 28-jähriger Pkw-Fahrer. Dies wurde durch einen vor Ort durchgeführten Fahrtauglichkeitstest nachgewiesen. So konnte der Mann seine Fahrt nicht mehr fortsetzen. Zudem erwartet ihm nach Auswertung der genommenen Blutprobe ein Bußgeldverfahren mit einem Bußgeld im hohen dreistelligen Bereich. Ein Fahrverbot wird innerhalb der nächsten Monate ebenfalls anzutreten sein. Schließlich wurde bei der Durchsuchung des Kofferraums eines 54-Jährigen aus Vorarlberg nochmals ein Waffendelikt entdeckt. In seinem Mercedes konnten die Grenzpolizisten eine verbotene Präzisionsschleuder mit dazugehörigen Metallkugeln auffinden. Eine solche Schleuder hat in ihrer Durchschlagskraft eine extrem hohe Energie, so dass auch schon der Besitz einer solchen Waffe ein Strafverfahren nach sich zieht. Die verständigte Staatsanwaltschaft ordnete demzufolge auch eine Sicherheitsleistung im dreistelligen Bereich an. Nach Anzeigenaufnahme musste der Mann ohne seine Schleuder die Fahrt fortsetzen.