Aichstetten | Verkehrsunfall durch Überholmanöver – Zeugenaufruf

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Eine leicht verletzte Person sowie Gesamtsachschaden in Höhe von etwa 16.000 Euro sind die Bilanz eines Verkehrsunfalls mit vier beteiligten Fahrzeugen auf der L260.

Eine 81-jährige VW Fahrerin war am Freitagnachmittag, 05.04.2019, gegen 17:50 Uhr, von Aitrach kommend in Fahrtrichtung Aichstetten unterwegs, als sie an einer unübersichtlichen Stelle und trotz Gegenverkehr zum Überholen ansetzte. Der ordnungsgemäß entgegenkommende 57-jährige Fahrer eines Mercedes leitete eine Gefahrenbremsung sowie ein Ausweichmanöver an den rechten Fahrbahnrand ein, um eine vermutlich folgenschwere Kollision zu verhindern. Ein dem Mercedes nachfolgender 30-jähriger Audi Fahrer leitete ebenfalls eine Vollbremsung ein, konnte jedoch ein Auffahren auf den vorausfahrenden Mercedes nicht mehr verhindern. Die 81-jährige Unfallverursacherin lenkte ihr Fahrzeug zurück auf den rechten Fahrstreifen, wobei sie beim Wiedereinordnen einen in gleicher Richtung fahrenden Mercedes eines 74-jährigen Fahrzeugführers streifte. Durch den Verkehrsunfall wurde der 30-jährige Fahrer des Audis leicht verletzt und durch den Rettungsdienst versorgt. Der Führerschein der 81-jährigen VW Fahrerin wurde nach Anordnung der Staatsanwaltschaft Ravensburg beschlagnahmt. Laut Zeugenaussagen soll die Unfallverursacherin bereits im Vorfeld des Unfallgeschehens im Ortsgebiet Aitrach auffällig gewesen sein. Hierbei wurde durch die 81-Jährige die Vorfahrt eines anderen Verkehrsteilnehmers missachtet, wodurch es beinahe zu einem Verkehrsunfall gekommen war. Zeugen die sachdienliche Hinweise, insbesondere zur Fahrweise der Lenkerin des blauen VW Golf Plus geben können, werden gebeten, sich mit dem Verkehrskommissariat Kißlegg, Telefon 07563/9099-0, in Verbindung zu setzten.

Im Rückstau der Unfallstelle kam es zu einem weiteren Folgeunfall. Eine 27-jährige Fiat Fahrerin erkannte die Situation zu spät und fuhr auf den Skoda einer an die Unfallstelle heranfahrenden und abbremsenden 40-Jährigen auf. Es entstand Gesamtsachschaden in Höhe von etwa 7.000 Euro.