Immenstadt | Justiz und Polizei gehen gegen Hassposting in Online-netzwerken vor

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Symbolbild

Das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West geht gegen sogenannte „Hasspostings“ konsequent vor. Der polizeiliche Staatsschutz durchsuchte daher bei einem Tatverdächtigen.

Der Mann hatte in mehreren Kommentaren Sozialer Netzwerke Videos von Adolf Hitler und Bilder von sich selbst veröffentlicht, welche ihn mit Schusswaffen abbildeten. Diese verknüpfte er mit der Aufforderung, zu den Waffen zu greifen und in den bewaffneten Widerstand einzutreten.

„Als wir die Kommentare zur Kenntnis erlangten, handelten wir sofort“, sagt Werner Strößner, Polizeipräsident des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West. „Mir ist wichtig, dass derartige Äußerungen unverzüglich verfolgt werden“, so der Polizeipräsident weiter. „Es gilt, das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung zu schützen und klarzustellen, dass es sich beim Internet nicht um einen rechtsfreien Raum handelt“.

Durch das Staatsschutzkommissariat der Kemptener Kriminalpolizei wurden sofort die notwendigen Maßnahmen eingeleitet, die zur Identifizierung des Urhebers führten. In zügiger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Kempten, konnte beim Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Kempten ein Durchsuchungsbeschluss für die nach dem Ermittlungsstand relevanten Örtlichkeiten erwirkt werden. Diese konnten demnach innerhalb weniger Stunden nach Bekanntwerden der strafbaren Kommentare am Donnerstag, 20.09.2018, vollzogen werden.

Verstöße nach dem Waffengesetz konnten im Rahmen der Durchsuchungen nicht festgestellt werden. Der Mann war im Besitz eines erlaubnisfreien Luftdruckgewehrs und einer Softairpistole; für eine Schreckschusspistole, welche ordnungsgemäß verwahrt war, besaß der 56-Jährige einen „kleinen Waffenschein“. Der bisher nicht polizeilich in Erscheinung getretene Mann räumte die Veröffentlichung ein. Er begründete seinen Kommentar mit der grundrechtlich garantierten Freiheit, seine Meinung äußern zu dürfen.

Durch die Polizei wurde das Landratsamt Oberallgäu als zuständige Waffenbehörde informiert. Von dort wird nun geprüft, ob der Mann weiterhin die für den kleinen Waffenschein nötige Zuverlässigkeit und Eignung besitzt und ob nicht ein Waffenbesitzverbot erteilt wird. Hierzu wurden die Gegenstände sichergestellt.
Darüber hinaus werden gegen ihn selbstverständlich strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten geführt. Die relevanten Kommentare sind im Internet nicht mehr zu finden.