Neu-Ulm | Pkw-Fahrer mit circa drei Promille von Verkehrsteilnehmern gestoppt

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Am Samstag, 08.09.2018, 23.45 Uhr, wurde der Polizeiinspektion Neu-Ulm durch mehrere Zeugen eine Verkehrsunfallflucht mitgeteilt, wobei die Mitteiler von einer erheblichen Alkoholisierung des Unfallverursachers ausgingen.

Wie daraufhin ermittelt werden konnte, befuhr ein 41-jähriger Fahrer eines Pkw aus Pfaffenhofen an der Roth, zunächst die Neu-Ulmer Bahnhofstraße. Im Kreisverkehr Bahnhofstraße/Hermann-Köhl-Straße verlor er dabei offensichtlich die Kontrolle über seinen Pkw und prallte an der Ausfahrt zur Memminger Straße gegen zwei Verkehrszeichen. Diese wurden dadurch umgerissen und erheblich beschädigt. Trotz eines, auch am Fahrzeug des 41-Jährigen entstandenen erheblichen Sachschadens, fuhr dieser daraufhin unvermittelt weiter in Richtung Allgäuer Ring. Auch im Allgäuer Ring verlor der Flüchtende laut Zeugenangaben erneut die Kontrolle über sein Fahrzeug. Zu einem weiteren Sachschaden kam es hierbei jedoch nicht. Erst an der Kreuzung Europastraße/Memminger Straße gelang es zwei weiteren Zeugen den Unfallverursacher, an der dortigen Lichtzeichenanlage, mit ihren Fahrzeugen zu blockieren und somit die Weiterfahrt bis zum Eintreffen der Streife der Polizeiinspektion Neu-Ulm zu unterbinden.

Durch die eingesetzten Beamten wurde, unmittelbar nach dortigem Eintreffen, eine starke Alkoholisierung bei dem Unfallverursacher festgestellt. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert um die drei Promille. Im weitere Verlauf der getätigten Maßnahmen, wurde im Fahrzeug des Tatverdächtigen, unter dem Fahrersitz, eine Luftdruckpistole mit Zusatzmagazin durch die Polizeibeamten aufgefunden.

Wie die weiteren Ermittlungen hierzu ergaben, ist der Tatverdächtige jedoch nicht im Besitz eines, zum Führen einer derartige Waffe erforderlichen, Waffenscheins. Somit wurde die Waffe sichergestellt. Am Pkw des Unfallverursachers entstand ein geschätzter Sachschaden in Höhe von 6.000 Euro. Der an den Verkehrszeichen entstandene Sachschaden beläuft sich auf ca. 500 Euro. Bei dem Tatverdächtigen wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Gegen ihn wurde somit ein Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung mit dem Entzug der Fahrerlaubnis, Unerlaubten Entfernens vom Unfallort, sowie ein Strafverfahren nach dem Waffengesetz eingeleitet.