Lindau | Innerhalb von 24 Stunden mehrere Straftaten an Kontrollstellen festgestellt

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Foto: Pöppel/Symbolbild

Innerhalb von 24 Stunden musste die Grenzpolizei Lindau bei ihren Kontrollaktionen mehrere Straftaten und Treffer in den Fahndungsdateien verbuchen. Bei der Kontrolle von Linienbussen in der Nacht auf Dienstag, 28.08.2018, wurde ein 49-jähriger tunesischer Staatsangehöriger festgestellt, bei dem sich der Verdacht eines Sozialmissbrauchs erhärtete. Obwohl er schon seit mehreren Jahren in Italien wohnte und arbeitete, hatte er vergangenes Jahr in Deutschland um Asyl nachgesucht. Nach erkennungsdienstlicher Behandlung und Hinterlegung eines dreistelligen Betrages für die zu erwartende Strafe, konnte er seine Reise fortsetzen.
Im selben Fernreisebus saß ein marokkanischer Staatsangehöriger, der sich mit ungültigen Reisedokumenten ausgewiesen hat. Der 31-jährige konnte ebenfalls nach Hinterlegung einer Sicherheitsleistung seine Reise gen Italien fortsetzen.

Ebenso wurden die Fahnder am frühen Morgen des Dienstags fündig. So stellten sie bei einem 30-jährigen Marokkaner eine Kleinmenge Haschisch sicher, welches der Reisende in der Kleidung versteckt hatte. Bei dieser Durchsuchung kam auch ein ausländischer Personalausweis zum Vorschein, der als gestohlenes Dokument ausgeschrieben war. Dieses wurde umgehend sichergestellt. Nach entsprechender Sachbehandlung konnte er seine Reise fortsetzen.

Am Abend des Dienstages wurde im Rahmen einer Kontrollstelle bei der Autobahnzufahrt ein 37-jähriger österreichischer Elektriker angehalten und überprüft. Aufgrund seines Verhaltens wurden die Grenzpolizisten misstrauisch und nahmen den Fahrer eines Kleinwagens näher in Augenschein. Bei der Durchsuchung stellten sie Morphium in Kapseln und als Pulver, sowie eine Kleinmenge Haschisch fest. Diese Betäubungsmittel hatte er aus Österreich mitgebracht. Auch der Drogenschnelltest ergab ein positives Ergebnis bzgl. verschiedener Betäubungsmittel. Der junge Mann wurde daraufhin zur Durchführung einer Blutentnahme zur Dienststelle der Grenzpolizei verbracht. Nach Abschluss der Maßnahmen durfte er seine Weiterreise zu Fuß fortsetzen.

An derselben Kontrollstelle konnten die Fahnder auch zwei Haftbefehle vollziehen. Bei einem 32-jähriger rumänischen Staatsbürger stellten die Beamten fest, dass er noch knapp 2100 Euro bezahlen musste. Mit dieser Zahlung konnte er einen mehrwöchigen Gefängnisaufenthalt verhindern. Ein weiterer Haftbefehl wurde bei einem 23-jährigen Franzosen aus dem Elsass festgestellt. Dieser musste einen dreistelligen Betrag bezahlen, um ebenfalls nicht ins Gefängnis zu müssen.