Verbrauchertipp vom Anwalt – Die Rechnung vom Schlüsseldienst

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Was tun, wenn die Rechnung vom Schlüsseldienst zu hoch ist? Ein umfassender Ratgeber zum Thema Schlüsselnotdienste.

SchluesseldienstSchließt sich eine Person versehentlich aus ihrer Wohnung oder dem Haus aus, kann ein Schlüsseldienst helfen, die zugefallene Tür innerhalb weniger Minuten wieder zu öffnen. Leider nutzen manche unseriösen Schlüsseldienste diese Notlage aus und stellen anschließend eine viel zu hohe Rechnung aus.

Dieser Ratgeber soll Ihnen die wichtigsten Fragen rund um das Thema „Schlüsseldienste“ beantworten und Ihnen Tipps geben, welche Rechnungshöhe Sie von einem Schlüsselnotdienst akzeptieren müssen, wie Sie einer zu hohen Rechnung vom Schlüsseldienst widersprechen können, und was Sie vorab tun können um nie mit einer überhöhten Schlüsseldienst-Rechnung konfrontiert zu werden.

 

Die typische Situation

Kommt es tatsächlich einmal zu einer unbeabsichtigten Aussperrung aus der eigenen Wohnung, so sieht die betroffene Person zunächst einmal ein großes Fragezeichen vor sich. Was nun? Liegt weder bei Familie noch Freunden ein Zweitschlüssel, bleibt kaum eine andere Wahl als einen Schlüsselnotdienst anzurufen.

Dabei fällt die Wahl meist auf einen Schlüsseldienst, der in der Nähe seinen Sitz hat. Dieser benennt am Telefon einen bestimmten (meist niedrigen) Preis und verspricht, innerhalb weniger Minuten vor Ort an der verschlossenen Tür zu sein. So schnell erscheint er dann doch nicht, sondern oftmals erst nach 45 bis 60 Minuten. Obwohl das Schlüsseldienst-Geschäft der Anzeige im Telefonbuch nach nicht weit von der verschlossenen Wohnung residiert, benötigt der Handwerker eine lange Anreisezeit.

An der Tür angekommen, wird diese kurz begutachtet, nur um dann festzustellen, dass diese nicht ohne Beschädigung geöffnet werden könne. Die ausgeschlossene Person sieht keine Wahl und stimmt dem gewaltsamen Aufbruch des Türschlosses zu. Auf diese Weise kann der Schlüsseldienst-Fachmann die Tür innerhalb von Sekunden öffnen, macht dabei das alte Schloss aber unbrauchbar.

Nach getaner Arbeit stellt der Schlüsseldienst eine sehr hohe Rechnung, der Rechnungsbetrag ist dabei viel höher als der am Telefon genannte. Begründet wird dies damit, dass die Anfahrtszeit sehr lange gewesen war (evtl. musste der Schlüsseldienst-Handwerker aus einem anderen Stadtteil herfahren, wo er seinen letzten Einsatz hatte), dass die späte Stunde oder das Wochenende einen Preisaufschlag rechtfertige, oder dass bestimmtes Spezialmaterial etc. eingesetzt werden musste.

Am Ende hält der Betroffene eine völlig überhöhte Rechnung über mehrere hundert oder sogar tausend Euro in den Händen. Es stellt sich die Frage, ob eine so hohe Rechnung für den Schlüsselnotdienst immer akzeptiert werden muss, oder ob gegen derart überhöhte Abrechnungen rechtlich vorgegangen werden kann.

 

Wieviel darf ein seriöser Schlüsseldienst kosten?

Als ganz groben Richtwert können Sie sich merken, dass ein Pauschalpreis für eine normale Türöffnung mit einer typischen Arbeitszeit vor Ort von ca. 15 Minuten unter der Woche während den normalen Arbeitszeiten zusammen mit der Fahrtzeit ungefähr 150 Euro (brutto, inkl. USt) beträgt. Findet die Türöffnung durch den Schlüsseldienst am Abend oder am Samstag statt, so ist eine Türöffnungspauschale von ca. 200 Euro (brutto) angemessen, an einem Sonntag oder an einem Feiertag müssen Sie mit einer Pauschale von 250 Euro rechnen.

Diese Beträge sind aber, wie gesagt, nur grobe Anhaltspunkte, die Sie sich leicht merken können. Die tatsächlich akzeptablen Pauschalen hängen davon ab, ob es sich um eine Türnotöffnung im ländlichen Raum, in größeren Städten, oder in sehr großen Ballungsgebieten handelt.

 

Angemessene Preise im ländlichen Raum: Laut den Richtlinien des Bundesverband Metall BVM liegt die Türöffnungspauschale im ländlichen Raum am Werktag zu den üblichen Arbeitszeiten bei ca. 120 Euro. Am Abend, in der Nacht oder am Samstag erhöht sich diese Pauschale auf bis zu 190 Euro. Am Sonntag oder an einem Feiertag liegt die Türöffnungspauschale bei bis zu 230 Euro. Diese Preise beziehen sich auf eine einfache Türöffnung inkl. Fahrtkostenpauschale und Umsatzsteuer. Je nach Einzelfall können weitere Kosten hinzutreten, falls beispielsweise die Arbeitszeit länger als 15 Minuten beträgt, falls das Türschloss sofort durch ein neues ersetzt wird (Materialkosten + zusätzliche Arbeitszeit!) etc.

 

Angemessene Preise in Großstädten: In Großstädten wie Berlin, Hamburg, München, Köln oder Frankfurt erhöhen sich die Preise für eine einfache Türöffnung am Werktag zu den üblichen Arbeitszeiten zwischen 8 und 18 Uhr auf ca. 130 Euro (brutto, inkl. USt). Am Abend, in der Nacht und am Samstag liegt die Pauschale bei ungefähr 210 Euro brutto, am Sonntag oder an einem Feiertag bei 250 Euro brutto, inkl. Fahrtkostenpauschale und Umsatzsteuer.

 

Welche Beträge verlangen unseriöse Schlüsseldienste?

Leider halten sich manche Schlüsseldienste nicht an die oben aufgezeigten Richtwerte. Hier werden Preise nach freiem Belieben festgesetzt, scheinbar ohne Grenze nach oben. Ich habe es als Rechtsanwalt bereits oft erlebt, dass für eine einfache Türöffnung in Berlin während der normalen Arbeitszeit über 500 Euro verlangt wurden. Manche Notöffnung in der Nacht wird mit bis zu 1.000 Euro abgerechnet. Diese Preise sind für einen Schlüsseldienst natürlich viel zu hoch angesetzt, so dass die Grenze zum „Wucher“ überschritten ist. Derart hohe Schlüsseldienst-Rechnungen müssen Sie nicht bezahlen.

 

Wie finde ich einen seriösen Schlüsseldienst?

Befinden Sie sich in einer Notlage, weil Sie soeben die Tür hinter sich ins Schloss gezogen haben und nun nicht mehr in Ihre Wohnung oder in Ihr Haus können, sollten Sie in einem ersten Schritt bei der Polizei anrufen. Der Hintergrund ist der, dass die Polizei bzw. das Landeskriminalamt meist mit fünf oder sechs seriösen Schlüsseldiensten zusammenarbeitet. Bitten Sie die Polizei, Ihnen die Namen dieser Schlüsseldienste zu benennen. Dann können Sie davon ausgehen, dass sie es mit rechtschaffenen Schlüsselnotdiensten zu tun haben.

Kann Ihnen die Polizei keinen Schlüsseldienst benennen, so sind Sie auf eine eigene Recherche angewiesen. Hierzu steht Ihnen entweder das Telefonbuch (bei den Nachbarn) oder das Internet (über das Handy) zur Verfügung. Als erstes sollten Sie die Seite der örtlich zuständigen Handwerkskammer aufrufen und dort nach einem Schlüsselnotdienst suchen. Über die Seite der Handwerkskammer haben Sie die Gewissheit, auf einen eingetragenen und kontrollierten Handwerksbetrieb für Schlüsselnotdienste zu stoßen.

Sollten Sie über die Seiten der Handwerkskammer keinen geeignet erscheinenden Schlüsselnotdienst ausfindig machen können, so sollten Sie bei einer Suche über das Telefonbuch, über die Gelben Seiten oder über das Internet das folgende beachten: Wählen Sie einen Schlüsseldienst, der einen normalen Namen trägt und seine vollständige Adresse ausschreibt. Suchen Sie in Berlin einen Schlüsselnotdienst, dann wählen Sie ein Unternehmen mit Berliner Adresse und Berliner Telefonnummer. Im Idealfall finden Sie einen Schlüsseldienst in Ihrem Bezirk.

Überprüfen Sie anschließend die Homepage des Dienstes genau, und achten Sie darauf, dass dort ausschließlich eine Berliner Adresse benannt ist, auch im Impressum. Denn oft gibt es unseriöse Schlüsseldienste, die bundesweit tätig sind, nicht aber in jeder Stadt eine eigene Filiale besitzen. Diese Schlüsseldienste geben Scheinadressen an, um einen Sitz direkt in Ihrer Stadt vorzutäuschen.

Oder aber es wird eine Telefonnummer aus Ihrer Stadt angezeigt, die über eine Weiterschaltung in eine ganz andere Stadt geleitet wird. In einem solchen Fall müssen Sie mit erhöhten Kosten für eine sehr lange Anreise rechnen, da der Schlüsseldienst-Fachmann dann aus einer anderen Stadt extra herfahren muss.

Ähnlich verhält es sich mit Notdiensten, die sehr große Anzeigen in den Gelben Seiten schalten. Das sind Kosten, die Sie als Kunde über erhöhte Preise beim Türöffnen bezahlen müssen. Unseriös sind außerdem Schlüsseldienste, die extra falsche Namen wählen, um ganz am Anfang des Telefonbuchs zu stehen, als z.B. Namen die mit drei „A“s anfangen.

 

Wie vereinbare ich den Auftrag am Telefon?

Haben Sie einen geeigneten Schlüsselnotdienst gefunden, so setzen Sie sich mit diesem telefonisch in Kontakt. Beschreiben Sie dabei genau, wo Sie wohnen, um welche Tür es sich handelt, und ob diese nur zugefallen ist, oder ob sie abgeschlossen ist, evtl. sogar mit abgebrochenem Schlüssel oder ähnlichen Missgeschicken. Anschließend bitten Sie um die Vereinbarung eines Festpreises.

Nachfragen, wer die Türöffnung vornimmt: Fragen Sie bereits am Telefon, ob der angerufene Schlüsseldienst tatsächlich vor Ort in Ihrer Stadt seinen Betrieb bzw. eine Filiale unterhält. Fragen Sie konkret nach, ob die Anreise von diesem Betrieb aus erfolgt, oder ob Sie mit einer langen und kostspieligen Anreise rechnen müssen. Fragen Sie auch, welcher Mitarbeiter konkret den Auftrag erledigen wird, und wann er bei Ihnen eintrifft. Teilen Sie mit, dass Sie den Auftrag zurückziehen, wenn der Mitarbeiter wesentlich später bei Ihnen eintrifft. Kurze Verspätungen bis zu 15 Minuten müssen Sie akzeptieren, bei größeren Verspätungen sollten Sie telefonisch informiert werden oder Sie können den Auftrag zurückziehen und einen anderen Schlüsseldienst beauftragen.

Vereinbarung eines Festpreises: Das ist wichtig, denn dann haben Sie mit dem Schlüsseldienst einen Fixpreis ausgemacht, der später nicht erhöht werden darf. Ein Festpreis ist abschließend und beinhaltet alle Kosten inkl. Anfahrt, Abfahrt, Arbeitszeit und Umsatzsteuer. Es dürfen dann später keine höheren Kosten hinzukommen. Das wäre nur möglich, falls an der Tür weitere Aufgaben von Ihnen in Auftrag gegeben werden, beispielsweise das Einsetzen eines neuen Schlosses etc. Die gesamte Türnotöffnung muss aber zum Festpreis erledigt werden. Sollte der Schlüsseldienst-Monteur bei Ihnen eintreffen und einen höheren Preis verlangen, so lehnen Sie das ab und ziehen den Auftrag zurück. In diesem Fall müssen Sie keine Zahlungen an den Monteur leisten, nicht einmal eine Anfahrtspauschale, sondern können sofort einen anderen seriöseren Schlüsselnotdienst beauftragen.

Türöffnung ohne Beschädigung: Fragen Sie den Schlüsselnotdienst zudem gleich zu Beginn am Telefon, ob er in der Lage ist, eine Türöffnung ohne Beschädigung der Tür vorzunehmen. Jeder gute und seriöse Schlüsseldienst ist inzwischen aufgrund seiner Erfahrung und des vorhandenen Spezialwerkzeugs in der Lage, eine Tür, die nur zugefallen ist, ohne Beschädigung zu öffnen. Bei einer Beschädigung müssen Sie durch die dann anstehende Tür/Schlossreparatur mit weiteren Kosten im Bereich vieler hundert Euro rechnen. Gerade in Großstädten wie Berlin,. München, Hamburg, Köln oder Frankfurt haben sich einige Türnotdienste darauf „spezialisiert“, verschlossene Türen nur mit absichtlichen Beschädigungen zu öffnen. Das Geschäftsmodell liegt dann darin, dass sofort im Anschluss an die Notöffnung eine Reparatur der kaputten Tür angeboten wird. Zufällig hat der Schlüsseldienst die hierfür notwendigen Materialien und Werkzeuge in seinem Lieferwagen dabei und kann die Reparatur gleich durchführen, natürlich nur gegen eine weitere viel zu hohe Rechnung.

Zeuge hinzuziehen: Im Idealfall haben Sie eine weitere Person neben sich, der den ausgemachten Festpreis am Telefon bestätigen kann. Sind Sie gerade alleine, so findet sich vielleicht ein Nachbar, der sich kurz die Bestätigung des Preises am Telefon sagen lässt. Manche Schlüsseldienste lassen sich auch darauf ein und schicken Ihnen eine SMS mit der Bestätigung über den Festpreis. Sind Sie alleine, so können Sie den ausgehandelten Betrag mit dem Schlüsseldienst später nicht beweisen. Völlig überhöhte Rechnungen müssen Sie aber dennoch nicht akzeptieren (siehe unten).

Uhrzeit notieren: Achten Sie darauf, wann Sie den Schlüsseldienst angerufen haben. Behauptet der Schlüsseldienst-Handwerker später, dass seine Anfahrtszeit viel länger war, und er deswegen eine höhere Rechnung stellen müsse, so können Sie ihm mit Ihrer Aufzeichnung oder dem Verbindungsprotokoll auf dem Handy entgegentreten. Evtl. kann auch Ihr Nachbar bezeugen, wann telefoniert wurde.

 

Was ist zu beachten, wenn der Schlüsseldienst eingetroffen ist?

Hinweis auf Festpreis: Gleich nachdem der Schlüsseldienst-Techniker bei Ihnen eingetroffen ist, weisen Sie ihn unbedingt noch einmal auf den ausgehandelten Festpreis hin und bitten um Bestätigung desselben. Im Idealfall lassen Sie sich die Rechnung gleich vorab ausstellen, damit der vereinbarte Betrag tatsächlich schwarz auf weiß zu sehen ist. Eine Zahlung leisten Sie dann natürlich noch nicht, sondern erst nach erfolgter Türöffnung.

Hinweis auf Türöffnung ohne Beschädigung: Bevor der Schlüsselnotdienst die Arbeit beginnt, sollten Sie diesen unbedingt noch einmal darauf hinweisen, dass Sie in keinem Fall eine Beschädigung des Schlosses, der Tür oder der Zarge (Türrahmen) wünschen. Ist der Schlüsseldienst-Techniker nicht in der Lage, die Tür ohne Beschädigung zu öffnen, dann verbieten sie ihm die Öffnung. Verweisen Sie auf das Telefonat und die Abmachung, dass die Tür ohne Beschädigung geöffnet wird. Sie werden sehen wie schnell der Techniker plötzlich in der Lage ist, die Tür doch ohne eine einzige Beschädigung zu öffnen. Ich habe derartige Sachverhalte als Rechtsanwalt bereits mehrfach von Mandanten erfahren und bin mir sicher, dass die zunächst als notwendig geäußerte Beschädigung nur dazu dient, eine höhere Rechnung schreiben zu können.

Name und Auftraggeber: Fragen Sie noch einmal nach, wie der Schlüsseldienst-Monteur heißt, und für welchen Betrieb er arbeitet. Das ist wichtig, damit Sie sehen können, ob tatsächlich der angerufene Notdienst einen Techniker geschickt hat, oder ob ein Subunternehmer beauftragt wurde. Das Einsetzen von Subunternehmern verursacht für Sie als Kunden höhere Kosten, da nicht nur der Subunternehmer bezahlt werden muss, sondern auch derjenige, der den Auftrag entgegen genommen hat.

Keine Unterschrift bevor der Auftrag erledigt ist: Leisten Sie in keinem Fall vorab eine Unterschrift, bevor die Tür geöffnet ist und Ihnen die Rechnung zum vereinbarten Festpreis präsentiert wurde. Manche dubiose Schlüsseldienste fordern vor Beginn der Arbeit eine Unterschrift auf Zetteln, die dann bestimmte Vertragsregelungen zu Ihrem Nachteil enthalten. Beispielsweise sollen Sie zustimmen, dass Sie einen höheren Preis als vereinbart akzeptieren oder dass Sie eine Beschädigung der Tür erlauben etc. Möglicherweise steht das auch noch im Kleingedruckten, so dass sie das im übermüdeten Zustand im dunklen Treppenhaus nicht sofort erkennen können. Sie sind nicht dazu verpflichtet, vorab irgend etwas zu unterschreiben. Im Normalfall benötigt ein Handwerker vorab keine Unterschrift von Ihnen. Werden Sie dennoch dazu aufgefordert, eine Unterschrift im voraus zu leisten, so lassen Sie sich Zeit und lesen ganz genau durch, was Sie unterschreiben sollen. Alles, was Sie nicht verstehen oder was Ihnen suspekt vorkommt, streichen Sie einfach durch. Sollten Sie dennoch versehentlich eine solche Unterschrift geleistet haben, und haben Sie damit für Sie nachteilige Vertragsbedingungen unterschrieben, so sind diese evtl. nicht wirksam geworden. Allgemeine Geschäftsbedingungen, die überraschend sind und Ihnen zum Nachteil gereichen, werden rechtlich nicht wirksam vereinbart und müssen von Ihnen später nicht erfüllt werden.

 

Wie bezahle ich die Rechnung vom Schlüsseldienst?

Bezahlung des vereinbarten Festpreises: Die meisten Schlüsseldienste bitten um Barzahlung nach getaner Arbeit noch vor Ort an der geöffneten Wohnungstür. Ist der in Rechnung gestellte Betrag korrekt und entspricht dem Festpreis, den Sie zuvor vereinbart haben, so können Sie die Rechnung beruhigt in bar bezahlen. Lassen Sie sich unbedingt eine Quittung über den bezahlten Betrag geben.

Bezahlung ohne vorherige Vereinbarung: Haben Sie mit dem Schlüsseldienst keinen Festpreis vereinbart, hält sich der Rechnungsbetrag aber im Rahmen der oben benannten üblichen Preise, so können Sie die Rechnung ohne weiteres begleichen. Bitte denken Sie auch in diesem Fall an eine Quittung als Nachweis des bezahlten Rechnungsbetrags.

Bezahlung einer überhöhten Rechnung: Geht der Rechnungsbetrag über den vereinbarten Festpreis hinaus, oder verlangt der Schlüsseldienst von Ihnen die Zahlung einer sehr hohen Rechnung, die weit über die oben benannten Orientierungspreise hinausgeht, so zahlen Sie lediglich den vereinbarten Anteil bzw. den Anteil, der nach den aufgeführten Tabellen allgemein üblich ist. Den restlichen Anteil zahlen Sie zunächst nicht und teilen dem Schlüsselnotdienst mit, dass Sie die Rechnung erst rechtlich von der Verbraucherzentrale o.ä. überprüfen lassen möchten. Dieses Recht steht Ihnen zu, denn bei einer Festpreis-Vereinbarung darf der Schlüsseldienst nicht über den vereinbarten Betrag hinausgehen, und bei einer augenscheinlich überhöhten Rechnung ohne vertragliche Grundlage haben Sie als Kunde das Recht, zunächst eine Rechnungsüberprüfung vornehmen zu lassen. Teilen Sie dem Schlüsseldienst mit, dass Sie die Rechnung anteilig für unberechtigt halten und den überhöhten Anteil nachträglich überweisen werden, falls dieser berechtigt ist. Sollte der Schlüsselnotdienst-Handwerker hiermit nicht einverstanden sein, so verweisen Sie darauf, evtl. die Polizei hinzuzuziehen. Bleibt der Schlüsseldienst-Mitarbeiter dennoch auf seiner unberechtigt hohen Rechnung bestehen, so rufen Sie tatsächlich die Polizei. Da es sich in einem solchen Fall möglicherweise um versuchten Betrug handelt, ist ein Hinzuziehen der Polizei rechtmäßig.

Rechnung per Überweisung bezahlen: Im Idealfall gestattet Ihnen der Schlüsseldienst die Bezahlung der Rechnung per Überweisung. Das verschafft Ihnen den Vorteil, die Rechnung zunächst überprüfen lassen zu können. Erst wenn eine Überprüfung beispielsweise durch den Verbraucherschutz ergibt, dass diese korrekt ist, können Sie das Geld an den Schlüsselnotdienst bezahlen.

Rechnung per Lastschrift bezahlen: Bittet Sie der Mitarbeiter des Schlüsseldienstes um Ihre Bankverbindung, um die Rechnung per Lastschrift einzuziehen, so können Sie diese Angaben ohne weiteres machen. Bei einer Abbuchung per Lastschrift haben Sie die Möglichkeit, das abgebuchte Geld direkt über Ihre Bank wieder zurückbuchen zu lassen. Der Zeitraum für die Rückbuchung beträgt bei einer Sepa-Lastschrift acht Wochen ab Abbuchung. Es bleibt damit genügend Zeit, um die Rechnung des Schlüsselnotdienstes rechtlich überprüfen zu lassen. Stellt sich dabei heraus, dass die Rechnung zu hoch war, können Sie den gesamten Betrag rückbuchen lassen und überweisen lediglich den berechtigten Anteil. Gegen den Rest legen Sie anschließend schriftlich Widerspruch ein (siehe unten). Achten Sie bei der Angabe Ihrer Bankdaten bitte darauf, dass Sie keinen Überweisungsträger unterschreiben. Ein solcher würde dazu benutzt werden, dass die Bank in Ihrem Namen eine beauftragte Überweisung durchführt. Eine solche Zahlung ist nicht rückbuchbar.

 

Welche rechtlichen Mittel habe ich, wenn die Rechnung vom Schlüsseldienst zu hoch ist?

Stellt sich bei einer Überprüfung der Schlüsseldienst-Rechnung heraus, dass die Rechnung viel zu hoch ist, so können Sie gegen die Rechnung rechtlich vorgehen.

Wucher: Der gesetzliche Tatbestand des „Wucher“ liegt immer dann vor, wenn die Rechnung den ansonsten üblichen Durchschnittspreis um mindestens das doppelte übersteigt, und gleichzeitig eine bestimmte Situation ausgenutzt wurde. Hat der Schlüsseldienst Ihre Notlage angesichts der verschlossenen Tür ausgenutzt, um Ihnen eine besonders hohe Rechnung auszustellen, so ist das Ausnutzen einer besonderen Situation (Notlage/Zwangslage) gegeben. Ist die Rechnung zudem mindestens doppelt so hoch wie die oben beschriebenen Vergleichswerte, so liegt tatsächlich Wucher vor. Die rechtliche Konsequenz ist die, dass der Vertrag als von Anfang an als „nichtig“ betrachtet wird. Sie werden so gestellt, als ob Sie den Vertrag mit dem Schlüsselnotdienst nie abgeschlossen hätten. Zu Zahlungen sind Sie dann nicht verpflichtet, allenfalls in Höhe des berechtigten Rechnungsanteils.

Anfechtung wegen Täuschung: Hat man Ihnen am Telefon einen anderen Betrag benannt als der, der schließlich auf der Rechnung auftaucht, so kann ein Fall der Täuschung vorliegen. Denn hätte der Schlüsseldienst von Anfang an die tatsächlichen Kosten benannt, hätten Sie womöglich einen anderen Notdienst beauftragt. Gehen Sie einen Vertrag aufgrund einer Täuschung ein, so können Sie diesen anfechten. Die Anfechtung beseitigt den Auftrag von Anfang an rückwirkend, so dass der Schlüsseldienst mangels vertraglicher Grundlage kein Geld mehr von Ihnen verlangen darf.

Widerruf: Grundsätzlich können Sie einen telefonisch vereinbarten Vertrag widerrufen. Das ist aber nur dann möglich, wenn der Auftrag noch nicht ausgeführt wurde. Ein Widerruf bietet sich daher an, wenn der Schlüsseldienst-Techniker an Ihrer Wohnung eingetroffen ist, und Sie beispielsweise die Tür bereits anderweitig öffnen konnten. Allerdings kann es dann sein, dass Sie die Anfahrt des Schlüsseldienstes als Schadensersatz ersetzen müssen. Ist der Auftrag erledigt und die Tür geöffnet, ist ein Widerruf des Auftrags nicht mehr möglich.

 

Wie gehe ich konkret gegen eine überhöhte Rechnung vor?

Wenn die Rechnung noch nicht bezahlt wurde, so sollten Sie per Einschreiben mit Rückschein einen Widerspruch gegen die zu hohe Rechnung des Schlüsseldienstes einlegen, und gleichzeitig die Anfechtung erklären. Ich empfehle Ihnen den Versand vorab per Fax und zusätzlich per E-Mail, damit Sie sicher gehen können, dass Ihr Schreiben den Empfänger erreicht.

Gerade bei einer Anfechtung ist es wichtig, dass Sie später beweisen können, dass Ihr Schreiben den Schlüsseldienst tatsächlich erreicht hat. Ein Anruf oder ein einfacher Brief per Post reicht hierfür nicht aus. Der Vorteil bei einem Einschreiben mit Rückschein ist der, dass Sie von der Post einen Benachrichtigungs-Zettel erhalten, auf dem bestätigt ist, dass Ihr Schreiben beim Schlüsseldienst eingegangen ist. Ähnlich verhält es sich bei einem Versand per Fax, wenn Ihr Faxgerät eine Sendeberichtsbestätigung ausdruckt. Diese Bestätigung sagt aus, dass Ihr Fax beim Schlüsseldienst angekommen ist. Ein Versand per E-Mail oder als PDF im E-Mail-Anhang gibt Ihnen keine Bestätigung, dass die E-Mail eingegangen ist. Dennoch besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass die E-Mail den Schlüsselnotdienst erreicht hat. Um später mit Sicherheit beweisen zu können, dass Ihr Brief den Schlüsseldienst erreicht hat, empfehle ich daher die Versendung auf allen drei Wegen, also vorab als PDF im E-Mail-Anhang, und per Fax, und anschließend per Einschreiben mit Rückschein.

Ist die Anfechtung erst einmal beim Schlüsseldienst eingetroffen, so entfaltet diese ihre rechtliche Wirkung. Der Schlüsseldienst muss die Anfechtung nicht anerkennen oder bestätigen, die Anfechtung wird alleine durch den Zugang wirksam. Hat der Schlüsselnotdienst Ihren Widerspruch gegen die überhöhte Rechnung inkl. der Anfechtung erhalten, und können Sie das später nachweisen, so ist die zu hohe Rechnung vom Schlüsseldienst wirkungslos geworden.

 

Musterbrief gegen eine zu hohe Schlüsseldienst-Rechnung, wenn Sie den Betrag noch nicht bezahlt haben:

Absender:

(Vorname, Name)

(Straße, Hausnummer)

(Postleitzahl, Stadt)

 

An

(Name Schlüsseldienst)

(Straße, Hausnummer)

(Postleitzahl, Stadt)

 

Per Einschreiben mit Rückschein

Vorab per Fax an: (Faxnummer Schlüsseldienst)

Vorab per E-Mail an: (E-Mail-Adresse Schlüsseldienst)

 

Auftrag vom (Datum)

Ihre Rechnung (Nummer) vom (Datum) über (Rechnungsbetrag)

Betreff: Widerspruch gegen Ihre Rechnung

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit widerspreche ich Ihrer Rechnung mit der Rechnungsnummer (Nummer) vom (Datum) über (Betrag). Da Ihre Abrechnung unberechtigt ist, werde ich diese nicht bezahlen, bzw. erst dann, nachdem Sie mir eine korrigierte Rechnung haben zukommen lassen.

 

Es handelte sich bei der Rechnung um die folgende, von Ihnen durchgeführte Leistung: (Nun beschreiben Sie, wann bei Ihnen die Türnotöffnung vorgenommen wurde, an welchem Wochentag und zu welcher Uhrzeit. Beschreiben Sie kurz die Details des Auftrags, z.B. in welchem Stockwerk Sie wohnen, um welche Tür es sich handelte, wann Sie den telefonischen Auftrag gaben, wann der Mitarbeiter vom Schlüsseldienst eingetroffen ist, und wie lange er gebraucht hat.)

 

Ich begründe meinen Rechnungswiderspruch wie folgt: Sie stellen für Ihre Leistung der Türnotöffnung einen viel zu hohen Rechnungsbetrag aus. Dieser liegt mit (Betrag) mehr als doppelt so hoch als in den vom Bundesverband Metallhandwerk ausgegebenen Richtlinien. Sie haben diesen hohen Preis benannt, weil Sie wussten, dass ich mich aufgrund der verschlossenen Tür in einer Zwangslage befand. In einem solchen Fall ist der Vertrag aufgrund des gesetzlichen Tatbestandes „Wucher“ jedoch als nichtig zu betrachten, das heißt, der Vertrag über die Türnotöffnung gilt als nicht geschlossen. Sie haben damit keine vertragliche Grundlage, um weitere Forderungen an mich zu stellen.

 

Zudem erkläre ich Ihnen die Anfechtung wegen Täuschung des von mir abgeschlossenen Vertrags über die Türöffnung. Sie haben mir am Telefon einen viel niedrigeren Preis benannt, als Sie nach Durchführung des Auftrags in Rechnung gestellt haben. Hätte ich von Anfang an gewusst, dass Sie eine so hohe Rechnung abrechnen, hätte ich einen anderen Schlüsseldienst beauftragt. Ich habe speziell Ihren Schlüsselnotdienst ausgewählt, da mir der Preis als günstig und angemessen erschien. (Hier benennen Sie noch einmal den Preis, den der Schlüsseldienst Ihnen am Telefon genannt hat, und den Preis, der dann auf der Rechnung festgehalten wurde. Sollte ein Zeuge den am Telefon genannten Preis gehört haben, so benennen Sie diesen namentlich.)

 

Ich widerspreche Ihren bisherigen und den zukünftigen noch zu erwartenden Forderungen aus dem nun angefochtenen Vertragsverhältnis. Ich werde ohne Korrektur der überhöhten Rechnung keine Zahlungen mehr an Sie leisten, da diese unberechtigt sind. Die Erstattung einer Strafanzeige wegen des Verdachts auf Betrug behalte ich mir ausdrücklich vor.

 

Selbstverständlich bin ich bereit, einen angemessenen Preis für die von Ihnen erbrachte Leistung zu bezahlen. Hierzu bitte ich Sie um eine Korrektur der Rechnung. Als angemessenen Betrag sehe ich (Betrag) an. (Um den angemessenen Preis herauszufinden, werfen Sie bitte einen Blick in die oben erwähnten Richtlinien des Bundesverbands Metall.)

 

Ich bitte um schriftliche Stellungnahme innerhalb von drei Wochen ab Erhalt dieses Einschreibens und um Korrektur der Rechnung innerhalb dieses Zeitraums.

 

Mit freundlichen Grüßen

(Vorname, Name)

(Ort, Datum)

 

Wie gehe ich vor, wenn ich die Rechnung bereits vollständig an den Schlüsselnotdienst bezahlt habe?

Haben Sie vor Ort nach getaner Arbeit den Betrag sogleich an den Schlüsseldienst-Mitarbeiter in bar bezahlt, obwohl die Rechnung viel zu hoch war, so sollten Sie das zuviel bezahlte Geld zurückfordern. Das gestaltet sich schwieriger, als einer noch nicht bezahlten Rechnung zu widersprechen, ist aber nicht chancenlos. Sie sollten dem Schlüsselnotdienst deutlich machen, dass der von Ihnen bezahlte Betrag viel zu hoch angesetzt wurde, und hierfür die rechtliche Grundlage fehlt. Wie oben bereits erwähnt, empfehle ich Ihnen, sich schriftlich per Einschreiben mit Rückschein an den Schlüsseldienst zu wenden, und Ihr Schreiben vorab per E-Mail und per Fax zu versenden.

 

Musterbrief gegen eine überhöhte Schlüsseldienst-Rechnung, wenn Sie den Betrag bereits vollständig bezahlt haben:

Absender:

(Vorname, Name)

(Straße, Hausnummer)

(Postleitzahl, Stadt)

 

An

(Name Schlüsseldienst)

(Straße, Hausnummer)

(Postleitzahl, Stadt)

 

Per Einschreiben mit Rückschein

Vorab per Fax an: (Faxnummer Schlüsseldienst)

Vorab per E-Mail an: (E-Mail-Adresse Schlüsseldienst)

 

Auftrag vom (Datum)

Ihre Rechnung (Nummer) vom (Datum) über (Rechnungsbetrag)

Betreff: Widerspruch gegen Ihre Rechnung

Rückforderung des bereits bezahlten Rechnungsbetrags

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit widerspreche ich Ihrer Rechnung mit der Rechnungsnummer (Nummer) vom (Datum) über (Betrag).

Es handelte sich bei der Rechnung um die folgende, von Ihnen durchgeführte Leistung: (Nun beschreiben Sie, wann bei Ihnen die Türnotöffnung vorgenommen wurde, an welchem Wochentag und zu welcher Uhrzeit. Beschreiben Sie kurz die Details des Auftrags, z.B. in welchem Stockwerk Sie wohnen, um welche Tür es sich handelte, wann Sie den telefonischen Auftrag gaben, wann der Mitarbeiter vom Schlüsseldienst eingetroffen ist, und wie lange er gebraucht hat.)

Ich begründe meinen Rechnungswiderspruch wie folgt: Sie stellen für Ihre Leistung der Türnotöffnung einen viel zu hohen Rechnungsbetrag aus. Dieser liegt mit (Betrag) mehr als doppelt so hoch über den vom Bundesverband Metallhandwerk ausgegebenen Richtlinien. Sie haben diesen hohen Preis benannt, weil Sie wussten, dass ich mich aufgrund der verschlossenen Tür in einer Zwangslage befand. In einem solchen Fall ist der Vertrag aufgrund des gesetzlichen Tatbestandes „Wucher“ als nichtig zu betrachten, das heißt, der Vertrag über die Türnotöffnung gilt als nicht geschlossen. Sie haben damit keine vertragliche Grundlage, um das bereits erhaltene Geld einzubehalten.

Zudem erkläre ich Ihnen die Anfechtung wegen Täuschung des von mir abgeschlossenen Vertrags über die Türöffnung. Sie haben mir am Telefon einen viel niedrigeren Preis benannt, als Sie nach Durchführung des Auftrags in Rechnung gestellt haben. Hätte ich von Anfang an gewusst, dass Sie eine so hohe Rechnung abrechnen, hätte ich einen anderen Schlüsseldienst beauftragt. Ich habe speziell Ihren Schlüsselnotdienst ausgewählt, da mir der Preis als günstig und angemessen erschien. (Hier benennen Sie noch einmal den Preis, den der Schlüsseldienst Ihnen am Telefon genannt hat, und den Preis, der dann auf der Rechnung festgehalten wurde. Sollte ein Zeuge den am Telefon genannten Preis gehört haben, so benennen Sie diesen namentlich.)

Selbstverständlich bin ich bereit, einen angemessenen Preis für die von Ihnen erbrachte Leistung für die Türöffnung zu bezahlen. Hierzu bitte ich Sie um eine Korrektur der Rechnung. Als angemessenen Betrag sehe ich (Betrag) an. (Um den angemessenen Preis herauszufinden werfen Sie bitte einen Blick in die oben erwähnten Richtlinien des Bundesverband Metall.)

Den von mir bereits zuviel bezahlten Betrag bitte ich an mich zurückzuerstatten. (An dieser Stelle können Sie Ihre Bankverbindung für die Rückerstattung angeben.)

Ich bitte um schriftliche Stellungnahme innerhalb von drei Wochen ab Erhalt dieses Einschreibens, um eine Korrektur der Rechnung, als auch um Rückerstattung des zuviel bezahlten Betrags innerhalb dieses Zeitraums.

Sollten Sie die geforderte Rückerstattung nicht vornehmen, so behalte ich mir eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf Betrug und die Geltendmachung meiner Forderung im Rahmen eines gerichtlichen Klageverfahrens ausdrücklich vor.

 

Mit freundlichen Grüßen

(Vorname, Name)

(Ort, Datum)

 

Was ist, wenn der Schlüsseldienst ein Inkassobüro einschaltet?

Haben Sie die zu hohe Rechnung des Schlüsseldienstes aus berechtigten Gründen nicht bezahlt, und schaltet dieser nun ein Inkassounternehmen ein, so halten Sie gegenüber dem Inkassodienstleister Ihren Widerspruch konsequent aufrecht. Teilen Sie dem Inkassobüro mit, dass die Forderung unberechtigt ist, und aus welchen Gründen. Verweisen Sie auf einen bereits geschriebenen Widerspruch und legen diesen in Kopie Ihrem Schreiben an das Inkassounternehmen anbei. Teilen Sie mit, dass Sie die Inkassomahnung erst dann bezahlen werden, wenn die Rechnung korrigiert und auf einen angemessenen Betrag reduziert wurde.

Die vom Inkassobüro berechneten Verzugskosten müssen Sie nicht bezahlen, da Sie mangels ordnungsgemäßer Rechnung bislang noch nicht in Verzug geraten sind. Gleiches gilt, wenn der Schlüsselnotdienst eine Rechtsanwaltskanzlei als Inkassokanzlei beauftragt hat, auch in diesem Fall halten Sie Ihren Widerspruch konsequent aufrecht. Lässt das Inkassounternehmen Ihnen einen Mahnbescheid zukommen, so legen Sie gegen diesen einen vollständigen Widerspruch ein. Wichtige Hinweise zum Schutz gegen unberechtigte Inkassomahnungen finden Sie in meinem Ratgeber zum Thema Inkasso. Informationen über einen gerichtlichen Mahnbescheid finden Sie in meinem Ratgeber zum Mahnbescheid.

 

Welche Vorkehrungen kann ich schon jetzt treffen, um nie einen überteuerten Schlüsselnotdienst in Anspruch nehmen zu müssen?

Suchen Sie sich einen seriösen Schlüsseldienst aus Ihrer Nähe und speichern diesen in Ihrem Mobiltelefon ein. Bewährt hat sich auch das Hinterlegen der Telefonnummer außen an der Wohnungstür, z.B. auf einem kleinen Zettel am Türrahmen auf der oberen Kante. Denn hat man doppelt Pech, so bleibt nicht nur der Schlüssel in der verschlossenen Wohnung zurück, sondern auch das Handy. Befindet sich dann die Rufnummer eines seriösen Schlüsseldienstes in Reichweite, ist das Problem der zugefallenen Tür meist schnell gelöst. Ein Nachbar lässt Sie bestimmt kurz dort anrufen.

Den Schlüsselnotdienst finden Sie, wie oben beschrieben, beispielsweise über die örtliche Polizei oder die Handwerkskammer. Alternativ können Sie über die gelben Seiten oder das Internet einen Schlüsseldienst ausfindig machen, der in Ihrer Nähe sein Ladengeschäft hat. Fahren Sie hin und fragen vorab was eine Türöffnung im Notfall kosten würde, und ob der Schlüsseldienst auch nachts oder an Sonntagen arbeitet.

Haben Sie vertraute Freunde oder Familienmitglieder in der Nähe wohnen, so ist dort die Hinterlegung eines Schlüssels nach wie vor die beste und einfachste Lösung.

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