Mit Vernuft zum Endspurt in den Fasching – Denken Sie an andere und ihren Führerschein!

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Alkohol Frau BetrunkenBereits seit 11.11.2017, 11:11 Uhr, ist die „fünfte Jahreszeit“ eingeläutet. Vom kommenden Donnerstag bis Faschingsdienstag erreichen die närrischen Tage ihren Höhepunkt.

Trotz aller Ausgelassenheit appelliert die Polizei an die Vernunft der Faschingsteilnehmer, insbesondere im Hinblick auf „trinken“ und „fahren“. Alkoholisierte Verkehrsteilnehmer gefährden nicht nur sich, sondern auch andere!

Im vergangenen Jahr wurden während dieser närrischen Tage insgesamt 30 Verkehrsteilnehmer wegen Alkohol- und Drogendelikten im Straßenverkehr angezeigt. Mit einer Alkoholbeeinflussung von mehr als 0,5 Promille mussten 20 Verkehrsteilnehmer mit einer Geldbuße von mindestens 500 Euro, zwei Punkten im Fahreignungsregister und einem mindestens einmonatigen Fahrverbot rechnen. Zehn weitere wurden wegen Trunkenheit im Verkehr angezeigt, da sie mit mehr als 1,1 Promille ein Kraftfahrzeug führten. Der sofortige Entzug der Fahrerlaubnis und eine Geldstrafe waren die Folge. Fahrradfahrer aufgepasst! Bei einem Alkoholwert von 1,6 Promille und mehr droht auch dem Radfahrer der Entzug der Fahrerlaubnis und eine Geldstrafe.

Doch auch bereits eine geringe Alkoholbeeinflussung kann beim Führen eines Fahrzeugs zum Verlust der Fahrerlaubnis führen. Bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille, in Verbindung mit der Gefährdung oder Schädigung anderer, kann die Fahrerlaubnis in Gefahr sein.

Null Promille gelten für Führerscheinneulinge während der zweijährigen Probezeit und für alle Fahrer unter 21 Jahren!

Darum unser Rat: Nur mit 0,0 Promille bewegen sie sich und ihre Mitfahrer sicher im Straßenverkehr – damit es nach einer ausgelassenen Feier kein böses Erwachen gibt:

  • Der Fahrer einer Gruppe bleibt nüchtern und bringt die anderen sicher nach Hause.
  • Benutzen sie öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi.
  • Sorgen sie für eine Abholmöglichkeit.