Erkheim – Polizeibeamte müssen bei Verkehrskontrolle unmittelbaren Zwang ausüben

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BlutentnahmeAm Dienstagmorgen, 23.01.2018, gegen 07.35 Uhr, wurde ein Verkehrsteilnehmer in Erkheim, Lkrs. Unterallgäu, einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei der Kontrolle konnte der Fahrer eines Pkw zwar seinen Führerschein, nicht aber den Fahrzeugschein vorzeigen. Ein durchgeführter Alkoholtest verlief negativ. Da jedoch der Verdacht bestand, dass er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln oder Medikamenten stand, sollte seine Fahrtüchtigkeit durch weitere Untersuchungen festgestellt werden. Diese Untersuchungen wollte er jedoch nicht mitmachen. Einer nun angekündigten Blutentnahme, welche entweder den Verdacht der Beamten untermauert oder aber seine Unschuld bestätigt, wollte er sich auch nicht unterziehen. Er widersetzte sich den angeordneten Maßnahmen. Die Blutentnahme konnte nur unter Anwendung von unmittelbarem Zwang durchgeführt werden. Das Ergebnis steht noch aus.