Polizei Immenstadt – Alkohol und Fahrradfahren

-

Print Friendly, PDF & Email
Symbolbild
Symbolbild

Zum Ende der Fahrradsaison 2017 stellt die Polizei Immenstadt fest, dass die Fahrradfahrer einen frappierenden Anteil an den Verkehrsunfällen unter Alkoholeinfluss einnehmen. Bis November 2017 ereigneten sich im Zuständigkeitsbereit elf Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss, was im Vergleich zum Vorjahr einen geringen Anstieg bedeutet. Von den elf gezählten Unfällen wurden jedoch sieben (somit mehr als 60 %) von Fahrradfahrern verursacht. Alle Fahrradfahrer stürzten alleinbeteiligt und zogen sich teils schwere Verletzungen zu. Der Grad der Alkoholisierung reichte von 1,5 bis 3,6 Promille. Ein 61-jähriger Fahrradfahrer zog sich einen Knochenbruch und eine schwere Kopfverletzung zu, als dieser zur Nachtzeit bergab fahrend, mit 1,4 Promille, die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor und bei höherer Geschwindigkeit in einer Kurve stürzte. In vier Fällen wurde kein Fahrradhelm getragen und in einem Fall fehlerhaft.
Für Radfahrer liegt ab 1,6 Promille eine absolute Fahruntüchtigkeit vor. Auch Radfahrer müssen, selbst wenn es nicht zu einem Unfall kommen sollte, ab 1,6 Promille mit einem Verfahren wegen Trunkenheit rechnen. Bei einem Verkehrsunfall oder beim Radfahren mit Ausfallerscheinungen (relative Fahruntüchtigkeit), macht sich auch ein Radfahrer bereits ab 0,3 Promille strafbar.
Sollten Radfahrer im Besitz einer Fahrerlaubnis sein, kann ihnen die Fahrerlaubnisbehörde diese nach einer Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt auf dem Rad entziehen.
Die Mindestwartezeit bis zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis dauert sechs Monate. Es kann auch bei Radfahrern eine MPU angeordnet.
Alkohol wirkt sich auf die Fahrtüchtigkeit aus. Bereits geringe Mengen Alkohol (ab ca. 0,2 Promille) können z. B. das Konzentrations- und Wahrnehmungsvermögen beeinflussen. Das Sehfeld wird eingeschränkt („Tunnelblick“), Entfernungen werden nicht mehr richtig eingeschätzt, die Reaktionsfähigkeit lässt nach, die Risikobereitschaft steigt. Mit zunehmender Alkoholkonzentration verstärken sich „Ausfallerscheinungen“ im Straßenverkehr enorm. Der individuelle Promillegehalt ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Neben der Menge des konsumierten Alkohols spielt die körperliche Konstitution (Geschlecht, Körpergewicht) eine ausschlaggebende Rolle. Sich auf irgendwelche Tabellen verlassen und an „Grenzen herantrinken“, ist sehr gefährlich. Besonders gefährlich kann die Wechselwirkung von Alkohol, Medikamenten und Drogen sein! Eine fachliche Beratung über Dosierung und Auswirkungen von Medikamenten ist deshalb für die sichere Teilnahme am Straßenverkehr unerlässlich.
Vielen ist nicht bewusst, dass der Alkohol die „Verkehrstauglichkeit“ sehr lange beeinflusst. Die Abbauzeit von Alkohol im Körper wird von vielen Faktoren (z. B.: getrunkene Alkoholmenge, Trinkdauer, aufgenommene Nahrung, körperlicher Zustand) bestimmt. Unter günstigen Voraussetzungen werden pro Stunde etwa 0,1 Promille Alkohol im Blut abgebaut.